888 Holdings reicht Verfassungsbeschwerde gegen Casino Verbot ein

Posted on: 10/04/2018, 12:10h. 

Last updated on: 10/04/2018, 02:06h.

Der britische Glücksspielkonzern 888 Holdings hat angekündigt, über seine deutsche Tochterfirma Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Damit richtet sich das Unternehmen gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2017, das das Verbot für Online Casinos in der Bundesrepublik best?tigte.

Richter im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht hat bald über die Beschwerde von 888 Holdings zu entscheiden. (Bild: zdf.de)

888 droht mit Rückzug vom deutschem Markt

In seinem Jahresbericht für 2017 hatte 888 Holdings bereits eine Revision in Aussicht gestellt. Dieses Vorhaben wurde mit den jüngsten Meldungen zur Verfassungsbeschwerde nun best?tigt. Alternativ hatte 888 Holdings auch einen Rückzug vom deutschen Markt erw?gt.

Als Grund nannte das Unternehmen unter anderem die ungewisse Rechtslage in Deutschland sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte in seiner Entscheidung das geltende Verbot für Online Casinos, Online Poker und Online Rubbellose in Deutschland aufrechterhalten. Diese Arten des Online Glücksspiels dürfen ohne gültige deutsche Lizenz nicht angeboten werden. Die Richter best?tigten mit ihrer Entscheidung damals ein vorinstanzliches Urteil aus Baden-Württemberg. Seitens 888 Holdings hie? es dazu letzten Monat:

?Wie bereits […] angesprochen, existieren in bestimmten M?rkten, in denen wir aktiv sind, regulatorische Unsicherheiten. Zu diesen M?rkten geh?rt auch Deutschland. Infolge der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besch?ftigt sich die Gesch?ftsführung zusammen mit unserer rechtlichen Beratung bereits mit dem Status und dem Umfang unseres Angebots für den deutschen Markt.“

Der komplette Marktrücktritt aus Deutschland dürfte damit zun?chst vom Tisch sein. Bis zur endgültigen Bearbeitung und Entscheidung im Verfassungsbeschwerdeverfahren k?nnen einige Monate vergehen, in der Mehrheit der F?lle sogar bis zu einem Jahr.

Eingriff in Dienstleistungsfreiheit der EU

Zentrales Argument der Verfassungsbeschwerde von 888 Holdings ist die EU-rechtlich gew?hrleistete Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Union. Dieser Grundsatz ist in Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europ?ischen Union (AEUV) festgehalten. Dort hei?t es:

?Die Beschr?nkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angeh?rige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempf?ngers ans?ssig sind, sind nach Ma?gabe der folgenden Bestimmungen verboten.“

Der deutsche Ableger von 888 Holdings argumentiert, dass das Verbot von Online Casinos in Deutschland das übergeordnete EU-Recht verletze und dem Unternehmen seine im AEUV garantierten Rechte verwehre. Aus diesem Grund müsse das Urteil vom Oktober 2017 revidiert werden.

Geringe Aussicht auf Erfolg

Die Erfolgsaussichten für 888 Holdings’ Vorsto? sind angesichts der aktuellen Situation in Brüssel sehr gering. Im Dezember 2017 gab die Europ?ische Kommission bekannt, s?mtliche Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, einzustellen. Diese Verfahren hatten unter anderem die Glücksspielregulierung innerhalb der EU zum Gegenstand. So ist die Gesetzgebung mehrerer Mitgliedsstaaten immer noch nicht abschlie?end als EU-rechtskonform best?tigt worden.

Zwar wies die Kommission darauf hin, dass die Aussetzung der Verfahren keineswegs bedeute, dass die jeweiligen F?lle mit EU-Recht vereinbar seien. Andere Belange h?tten jedoch derzeit h?here Priorit?t, sodass die rechtliche Lage der nationalen Glücksspielm?rkte zun?chst hinten angestellt werden müsse.

Verfassungsbeschwerde gegen Glücksspielstaatsvertrag schon 2017 gescheitert

Die Verfassungsbeschwerde geh?rt zu den h?chsten und bedeutsamsten Rechtsmitteln in der Bundesrepublik Deutschland. Sie steht jedem offen und richtet sich gegen den Eingriff in ein in der Verfassung festgeschriebenes Grundrecht. Grundrechte, die gem?? übergeordnetem EU-Recht garantiert sind und denen Deutschland zugestimmt hat, k?nnen ebenfalls mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. Die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden ist jedoch sehr gering. Nur ein Bruchteil der eingereichten Antr?ge wird positiv beschieden.

Erst im April 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde von vier deutschen Spielhallenbetreiberinnen zurückgewiesen. Die Unternehmerinnen hatten sich mit ihrem Antrag gegen den Glücksspiel?nderungsstaatsvertrag von 2012 und die darin enthaltenen Einschr?nkungen für den Betrieb von Spielhallen in Deutschland gerichtet.