Amerikanische Videospiel-Aufsicht führt Kennzeichnung von Lootboxen ein

Posted on: 14/04/2020, 04:50h. 

Last updated on: 14/04/2020, 04:50h.

Das US-amerikanische Entertainment Software Ratings Board (ESRB), welches ?hnlich der deutschen Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) die Sicherung und Eignung von Videospielen überprüft, hat seine offizielle Kennzeichnung über In-Game-K?ufe (auch In-Game-Purchase) mit randomisierten Inhalten überarbeitet.

Videospiele im Regal in einem Gesch?ft
Videospiele erhalten neuen Warnhinweis über Lootboxen (Bild: Flickr/Bas de Reuver)

Der Warnhinweis, der bisher lediglich aus den W?rtern ?In-Game Purchase“ bestand, soll ab sofort um ?(Includes Random Items)“ [zu Deutsch: enth?lt zuf?llige Elemente] erweitert werden.

Das ESRB scheint damit dem jahrelangen Dr?ngen besorgter Eltern und Jugendschutzaktivisten nachzugeben. Die Non-Profit-Beh?rde hatte die Kennzeichnung von In-Game-K?ufen überhaupt erst vor zwei Jahren eingeführt.

Zuf?llige Inhalte als Glücksspiel

Sowohl beim ESRB als auch bei der USK wird bereits seit Jahren darüber beraten, ob Lootboxen und andere In-Game-Zufallspakete eine Art des Glücksspiels darstellen. Seitens ESRB k?nne man Lootboxen und Co. nicht mit dem Glücksspiel gleichstellen, da es keine Echtgeldgewinne gebe.

Die USK hingegen ?u?ert sich auf ihrer Webseite zurückhaltend. Es liege an den Gesetzgebern, eine Entscheidung zu f?llen; Lootboxen seien aber keineswegs unproblematisch.

Damals verteidigte ESRB-Chefin Patricia Vance die Entscheidung, nicht spezifisch auf das Zufallselement innerhalb einiger In-Game-K?ufe hinweisen zu wollen.

Ihre Argumentation: den Eltern ginge es nicht darum, wofür genau ihre Kinder in den Spielen Geld ausg?ben, sondern lediglich darum, dass nach dem Erstkauf überhaupt Folgekosten entstehen k?nnten. Die Beh?rde hatte ihre Hinweise daher ?simpel“ halten wollen, um Eltern nicht zu ?verwirren“.

Weiterhin Distanz zum Wort ?Lootbox“

Auch jetzt scheint die Beh?rde dem Wort ?Lootbox“ in Bezug auf randomisierte In-Game-K?ufe aus dem Weg gehen zu wollen. Im Pressestatement des ESRB hei?t es diesbezüglich:

Wir wollen es vermeiden, Konsumenten zu verwirren, die eventuell nicht damit vertraut sind, was eine Lootbox ist. Jüngste Recherchen haben ergeben, dass weniger als ein Drittel aller Eltern von Lootboxen geh?rt haben und wissen, worum es sich handelt.

Darüber hinaus reiche der Begriff Lootbox nicht aus, da dieser streng genommen nicht alle randomisierten In-Game-K?ufe umschlie?e. Der Hinweis auf randomisierte Inhalte im Allgemeinen hingegen umfasse beispielsweise auch sogenannte Gacha Games, Gewinnr?der, Skin- oder Karten-Pakete und Schatztruhen.

Ob die USK es dem ESRB in Zukunft gleichtun wird und Videospiele auf dem deutschen Markt ebenfalls mit einem Label randomisierter Inhalte kennzeichnen wird, bleibt abzuwarten. Doch auch hierzulande machen Jugendschützer zunehmend Druck.