Britische Werbeaufsichts­beh?rde verbietet irreführende Werbung von TVBet

Posted on: 15/04/2020, 04:02h. 

Last updated on: 15/04/2020, 04:02h.

Die britische Werbeaufsichtsbeh?rde Advertising Standards Authority (ASA) hat heute in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass den Beschwerden seitens des Live-Glücksspielanbieters BetGames.tv hinsichtlich zweier Werbeanzeigen des Konkurrenzunternehmens TVBet stattgegeben werde.

Lupe, S?ulen, Statistik
Die ASA rügt TVBet wegen irreführender Werbeaussagen. (Bild: pixabay.com)

Bei einer der beanstandeten Anzeigen habe es sich um Werbung auf der Fachmesse ?Betting on Sports“ am 17. September 2019 in Kensington Olympia, London, gehandelt. Dort sei auf einem Monitor die Aussage ?The Biggest Jackpot“ [dt.: der gr??te Jackpot] zu sehen gewesen.

Bei der zweiten Anzeige, die ebenfalls im September 2019 auf einschl?gigen Casino-Webseiten erschienen sei, habe TVBet mit der Aussage “#1 World’s Live-Games Provider” [dt.: Weltbester Live-Spiele-Anbieter] für seine Produkte geworben.

Glücksspiel-Anbieter TVBet kann Behauptungen nicht beweisen

Nach Einsch?tzungen der ASA [Seite auf Englisch] seien beide Aussagen in den von TVBet geschalteten Anzeigen irreführend und verstie?en demnach gegen den britischen Werbekodex. Besagter GAP-Code sehe vor, dass Vergleiche mit Angeboten der Wettbewerber überprüfbar sein müssten.

Dazu hei?t es in der Mitteilung der ASA:

?Wir waren der Ansicht, dass die vergleichenden Ansprüche “The Biggest Jackpots” und “# 1 Worlds Live-Games Provider” als vergleichende Ansprüche mit dem gesamten Markt verstanden würden. Die Anzeigen leiteten die Unternehmen nicht zu zus?tzlichen Informationen bezüglich der Vergleiche und zur Erl?uterung der Grundlage für die Behauptungen.“

Zu seiner Verteidigung verwies TVBet auf das Ranking einer Vergleichsplattform für Glücksspiel-Anbieter, auf der das Unternehmen ganz oben gelistet sei. Die Aufsichtsbeh?rde entgegnete, dass die Webseite nur eine begrenzte Zahl konkurrierender Anbieter anführe.

Weiterhin werde nicht erkl?rt, warum diese ausgew?hlt worden seien und welche Faktoren ausschlaggebend für das Ranking seien. Die ASA führte aus, dass verschiedene Faktoren zu berücksichtigen seien, wenn zu entscheiden sei, welcher Glücksspiel-Anbieter der beste sei.

Ungeachtet dessen habe TVBet keine Beweise dafür vorlegen k?nnen, dass das Unternehmen im Vergleich der Anbieter mit den am meisten verkauften Live-Spielen sei.

Daher entschied die Aufsichtsbeh?rde, dass Werbeanzeigen in dieser Form nicht mehr erscheinen dürften. Die Muttergesellschaft von TVBet, ASTOK, solle auch in künftigen vergleichenden Aussagen sicherstellen, dass sie diese belegen k?nne und die Aussagen überprüfbar sein müssten.