Lettland: Verfassungsgericht verhandelt Verbot von Glücksspiel

Posted on: 15/05/2020, 11:25h. 

Last updated on: 15/05/2020, 11:25h.

Das Verfassungsgericht von Lettland befasst sich mit zwei Klagen von Glücksspiel-Anbietern. Diese wollen gegen das im April von der Regierung des osteurop?ischen Staates erlassene vorübergehende Glücksspiel-Verbot vorgehen.

Richterhammer
Das Verfassungsgericht soll über die Rechtm??igkeit des Verbots entscheiden (pixabay.com, qimono)

Anfang April hatte das lettische Parlament ein im M?rz von Pr?sident Egils Levits unterzeichnetes Notstandsgesetz verabschiedet, das die Schlie?ung aller landbasierten Casinos anordnete. Nach Kl?rung einer Unstimmigkeit im Gesetzestext wurde in der Folge auch Online-Glücksspiel verboten.

Hintergrund des Gesetzes ist die Ausgangssperre im Land, die infolge der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus von der Regierung verh?ngt worden war. Das Gesetz sollte die Ausbreitung des Virus verlangsamen sowie die Bev?lkerung vor der erh?hten Spielsuchtgefahr w?hrend der Isolation schützen.

Enlabs: Gesetz verletzt Eigentumsrechte

Der schwedische Glücksspiel-Anbieter Enlabs, Betreiber der Webseite Optibet, hat dieses Verbot nun vor das Verfassungsgericht gebracht. Das Gesetz versto?e gegen Artikel 105 der lettischen Verfassung [Seite auf Englisch], welcher sich mit Eigentumsrecht befasst, so Enlabs:

“Jeder hat das Recht auf Eigentum. (…) Eigentum darf nicht gegen das ?ffentliche Interesse eingesetzt werden. Eigentumsrechte dürfen nur in übereinstimmung mit dem Gesetz eingeschr?nkt werden. (…) Zwangsenteignung von Eigentum für die Bedürfnisse der ?ffentlichkeit darf nur in Ausnahmef?llen auf der Grundlage eines gesonderten Gesetzes gegen eine gerechte Entsch?digung zugelassen werden. “

Enlabs argumentiert, dass das Recht auf Eigentum auch das Recht auf gesch?ftliche Aktivit?ten beinhalte. Eine Beschr?nkung dieses Rechts sei unverh?ltnism??ig im Vergleich zur Absicht des Gesetzes, Menschen davon abzuhalten, ?ihr Geld mit Glücksspiel zu verschwenden“.

Versto? gegen EU-Niederlassungsfreiheit und Diskriminierungsverbot?

Weiterhin versto?e das Gesetz gegen den Artikel 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europ?ischen Union, welcher die Beschr?nkung der Niederlassung von EU-Unternehmen in anderen EU-Staaten untersagt, so die Argumentation.

Neben Enlabs habe sich der Beschwerde auch die zu Novomatic geh?rige Alfor Group in einer separaten Klage angeschlossen. Alfor argumentiere, dass das Notstandsgesetz gegen Artikel 1 der Verfassung versto?e, demzufolge Lettland eine unabh?ngige demokratische Republik ist, sowie gegen Artikel 91, welcher alle Menschen in Lettland als gleichberechtigt vor dem Gesetz und vor den Gerichten erkl?rt.

Als n?chsten Schritt habe das Verfassungsgericht das Parlament dazu aufgefordert, eine Stellungnahme zu den Vorwürfen zu formulieren. Diese soll bis zum 08. Juli für die Klage von Enlabs sowie bis zum 12. Juli für die Klage von Alfor vorliegen.