?sterreich: Warum entzieht sich Ex-Casinos-Austria-Vorstand Hoscher dem U-Ausschuss?

Posted on: 16/07/2020, 01:50h. 

Last updated on: 16/07/2020, 01:50h.

Die ?sterreichische Regierungspartei ?VP fordert den ehemaligen Vorstand der Casinos Austria AG, Dietmar Hoscher (SP?), erneut dazu auf, sich dem Ibiza-U-Ausschuss zu stellen und in der Causa Casinos auszusagen.

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?sterreichs Regierungspartei ?VP fordert erneut Vorladung von Dietmar Hoscher vor den Ibiza-U-Ausschuss (Bild: Parlament.gv.at/? Parlamentsdirektion / Peter Korrak)

Wie die Tageszeitung Kurier am Mittwoch berichtet hat, habe sich der Politiker seit Beginn des Untersuchungsausschusses im Januar immer wieder entschuldigen lassen. Ein ?rztliches Attest habe best?tigt, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht vorgeladen werden k?nne.

Die ?VP wolle diese Entschuldigung jedoch nicht l?nger akzeptieren. Schlie?lich habe Hoscher in diesem Jahr die Leitung einer mehrstündigen Kuratoriumssitzung im Allianz-Stadion übernommen.

Diese Sitzung habe mehrere Stunden gedauert und sei keineswegs einfach gewesen, betont ?VP-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Gerstl. Gegenüber dem Kurier zeigt sich der Politiker daher emp?rt über Hoschers Weigerung, vor den Ausschuss zu treten:

Dietmar Hoscher hat sich nach § 34 Verfahrensordnung der Befragung im U-Ausschuss entzogen. Kurze Zeit sp?ter leitet er aber eine Sitzung bei Rapid Wien und f?hrt v?llig normal mit dem Auto. Ein derart ignorantes Verhalten dem Parlament gegenüber habe ich noch nicht gesehen und diese Kaltschn?uzigkeit werden wir auch nicht akzeptieren.

Gerstl stelle sich daher die Frage, ob der Ex-Casinos Vorstand etwas vor dem Ausschuss zu verheimlichen habe. Schlie?lich versuche er, ?mit allen Mitteln einer Befragung im U-Ausschuss zu entgehen“.

?VP droht mit Vorführung durch die Polizei

Die ?VP habe bereits eine erneute Vorladung Hoschers veranlasst. Wann diese stattfinden k?nne, sei jedoch noch ungewiss. Dieses Mal jedoch wolle die Partei keine Ausflüchte gelten lassen. N?tigenfalls, so Gerstl, lasse er Hoscher ?mit Polizeigewalt vorführen“.

Wie der Kurier erkl?rt, drohe bei Nichterscheinen zu einer gerichtlichen Vorladung eine Geldstrafe von 500 bis 5.000 Euro. Bei wiederholter Weigerung k?nne die Strafe auf bis zu 10.000 Euro angehoben werden. Gem?? § 34/1 der ?sterreichischen Strafprozessordnung dürfen Personen, ?die wegen einer psychischen Krankheit, wegen einer geistigen Behinderung oder einem anderen Grund unf?hig sind, die Wahrheit anzugeben“, jedoch nicht vorgeladen werden.

Genau auf diesen Paragrafen habe sich Hoscher bisher berufen. Sein Anwalt Michael Pilz habe best?tigt, dass ein entsprechendes Attest vorliege. Ob dieses Argument Hoschers Befragung ein weiteres Mal stoppen k?nnte, ist ungewiss.

In der Zwischenzeit seien laut Kurier mindestens zehn weitere Politiker und/oder Gesch?ftsleute zur Aussage vor dem U-Ausschuss gebeten. Wann die Casinos Austria Aff?re somit schlussendlich aufgekl?rt und ad acta gelegt werden kann, bleibt abzuwarten.