Niedersachsen: Siebenj?hriger verzockt über 2.700 Euro beim Spielen am Handy

Posted on: 09/02/2021, 02:55h. 

Last updated on: 09/02/2021, 02:55h.

Eine Frau in Niedersachsen hat ihrem 7-j?hrigen Sohn ihr Smartphone gegeben, damit dieser eine Lern-App und das Spiel Brawl Stars nutzen k?nne. Der Schreck kam mit der monatlichen Kreditkartenabrechnung, denn der Junge hatte für 2.753,91 Euro In-App K?ufe get?tigt. Dies berichtete die Verbraucherzentrale Niedersachsen am Montag.

Kinder, Smartphone
Siebenj?hriger verzockt über 2.700 Euro am Smartphone. (Bild: pixabay.com)

Die Mutter habe ihrem Sohn erlaubt, für einen Teil seines Taschengeldes Objekte für das Spiel zu kaufen. Dafür habe sie eigens das Konto mit Google-Play-Guthabenkarten aufgeladen. Allerdings habe sie übersehen, dass auch ihre Kreditkarte mit dem Google-Account verbunden gewesen sei.

Als der Junge heimlich weitergespielt habe, seien die Betr?ge für die K?ufe von der Kreditkarte abgezogen worden, nachdem das Guthaben der Google-Play-Karten ersch?pft gewesen sei. Die Frau habe sich schlie?lich an die Verbraucherzentrale gewandt.

Verbraucherzentrale interveniert: Die Frau erh?lt das Geld zurück

Die Verbraucherzentrale verfasste ein Schreiben an Google, in dem den Forderungen widersprochen wurde. Da die Mutter als Inhaberin des Accounts keinen Vertrag mit dem Spieleanbieter geschlossen hatte, erlie? Google einen Gro?teil des Betrags und erstattete 2.654.31 Euro.

Kostenfalle App-Stores

Besonders in Zeiten der Pandemie, in denen sich die Kinder mehr zu Hause aufhielten, komme es verst?rkt zur Nutzung der Smartphones der Eltern durch die Kinder. H?ufig dienten diese zum Spielen.

Minderj?hrige dürften ohne die Erlaubnis der Eltern allerdings keine K?ufe in den App-Stores durchführen, erkl?rt Kathrin K?rber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. In den meisten F?llen lohne es sich daher, den Forderungen zu widersprechen.

K?rber führt aus:

Dass sie ihrem Sohn das Handy zur Nutzung überl?sst, beinhaltet nicht automatisch die Erlaubnis, K?ufe damit durchzuführen.

Um Vorf?lle dieser Art zu vermeiden, r?t die Rechtsexpertin zur überprüfung der Einstellungen auf dem Ger?t und den App Stores. Auf einem Ger?t, das auch Minderj?hrige nutzten, solle ein Passwortschutz für K?ufe eingerichtet werden.

Eine Alternative seien eigens für die Kinder eingerichtete Accounts. Darüber hinaus k?nnten Nutzungszeiten und -rechte eingestellt und der Zugriff auf Zahlungsoptionen eingeschr?nkt werden. Eine Sperre für Drittanbieter, die beim Mobilfunkanbieter eingerichtet werden k?nne, sei ein weiterer Schutz vor ungewollten Kosten.