Einspruch angenommen: Keine Strafzahlung für Glücksspiel-Anbieter Betsson

Posted on: 18/06/2021, 10:04h. 

Last updated on: 18/06/2021, 03:16h.

Für den schwedischen Glücksspiel-Konzern Betsson hat es sich gelohnt, gegen eine von der Glücksspielaufsicht Spelinspektionen verh?ngte Strafe Einspruch zu erheben. Wie die Beh?rde am Donnerstag berichtet hat [Seite auf Schwedisch], habe das Verwaltungsgericht Link?ping die Strafe in H?he von 20 Mio. SEK (1,96 Mio. Euro) gegen Betsson Anfang dieser Woche aufgehoben.

Richterpult Richterhammer
Geldstrafe annulliert: Gericht urteilt zugunsten des Glücksspiel-Konzerns Betsson (Bild: Pixabay)

Erteilt hatte die Glückspielaufsicht diese am 8. Juni 2020. Als Begründung wurden zu diesem Zeitpunkt Verst??e gegen die im Glücksspielgesetz von 2018 festgelegten Restriktionen zu Bonus- und Promotionsangeboten angeführt. Betsson soll zum einen in den Gesch?ften der Handelsketten Pressbyr?n und 7-Eleven Gutscheine für seine Online-Glücksspiele verkauft haben.

Laut Spelinspektionen sei dies rechtswidrig, da Glücksspiel-Anbieter ihre Produkte nur über registrierte Glücksspielvermittler bereitstellen dürften. Die genannten Gesch?fte z?hlten nicht dazu. Durch den Verkauf von Gutscheinen in nicht registrierten Verkaufsst?tten habe Betsson unrechtm??ige zus?tzliche Gewinne verbuchen k?nnen.

Zum anderen wurde dem Unternehmen vorgeworfen, seinen Kunden eine spezielle ?Betsson Mastercard“ angeboten zu haben. über diese seien den Verbrauchern zus?tzliche Boni und Vergünstigungen gew?hrt worden.

In Bezug auf Bonusangebote beim Online-Glücksspiel ist das schwedische Glücksspielgesetz vergleichsweise streng. So dürfen Online-Casinos ausschlie?lich Neukunden einen einmaligen Willkommensbonus anbieten. Regelm??ige oder Sonderpromotionen sind grunds?tzlich untersagt. Seit Juli 2020 ist der Willkommensbonus zudem auf 100 SEK (9,83 Euro) begrenzt. Dies stellte eine der drei Ma?nahmen gegen überm??iges Online-Glücksspiel w?hrend der Coronakrise dar.

Das Verwaltungsgericht Link?ping sei nun jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die Vorwürfe der Glücksspielaufsicht nicht gerechtfertigt seien. Betssons Verkauf von Gutscheinen habe nicht gegen das Glücksspielgesetz versto?en, da es sich nicht um ein tats?chliches Glücksspielprodukt gehandelt habe.

Auch lasse sich nicht nachweisen, dass Betsson durch die Gutschein-Aktion ungerechtfertigte Mehreinnahmen verzeichnet habe. In Bezug auf die Betsson-Mastercard habe das Gericht erkl?rt, dass die in dem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Vergünstigungen kein Bonus im eigentlichen Sinne gewesen seien.

Der Berufung Betssons sei daher stattgegeben worden, das Urteil k?nne aber noch angefochten werden. Die Beh?rde l?sst bislang jedoch offen, ob sie in Revision gehen wird.

Weniger Glück für Glücksspiel-Konzern Spooniker

Der schwedische Glücksspiel-Konzern Spooniker AB hingegen hatte kürzlich weniger Glück vor Gericht. Auch Spooniker hatte aufgrund von unerlaubten Bonusangeboten sowie unzul?ssigen Lotteriespielen im letzten Jahr eine Geldstrafe von der Spelinspektion erhalten.

Das Verwaltungsgericht Link?ping habe die Verst??e in diesem Fall jedoch best?tigt. Dies berichtete die Glücksspielaufsicht am Dienstag. Allerdings habe das Gericht geurteilt, dass die Strafe von 100 Mio. SEK (9,8 Mio. Euro) zu hoch angesetzt worden sei. Die Strafgebühr sei daher nun auf 50 Mio. SEK gesenkt worden.

Hinsichtlich der H?he des Bu?geldes ist das Verwaltungsgericht der Auffassung, dass es sich an einem durchschnittlichen Betrag orientieren sollte.

In diesem Fall sei eine angemessene H?he der Strafe an die Ums?tze des Unternehmens angepasst worden. Auch in diesem Rechtsstreit bleibt abzuwarten, ob es zu einer erneuten Revision kommen k?nnte.