Mit Glücksspiel gegen Spielsucht? Aufruhr um Spielgeld-Automaten in Italien

Posted on: 15/06/2022, 10:40h. 

Last updated on: 15/06/2022, 10:45h.

Das Berufungsgericht in Turin hat sich kürzlich mit einem kuriosen Glücksspiel-Rechtstreit besch?ftigen müssen. Wie italienische Branchenmedien am Dienstag berichteten, habe ein Unternehmer wegen des Vorwurfs des illegalen Glücksspiels auf der Anklagebank gesessen. Bei dem Glücksspiel habe es sich um einen Spielautomaten gehandelt, der ausschlie?lich mit Spielgeld betrieben worden sei.

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Der den Beh?rden zufolge illegale Glücksspiel-Automat wurde mit Spielgeld betrieben. (Bild: Pixabay)

Der Mann habe das Spielger?t nicht bei der zust?ndigen Lizenzierungs-Beh?rde (ADM) angemeldet, da es sich seiner Ansicht nach eben nicht um Glücksspiel im eigentlichen Sinne gehandelt habe. Vielmehr habe er den Spielgeld-Automaten aufgestellt, um Spielsüchtigen eine risikofreie Alternative zu bieten.

Er habe seinen Spielern ohne Gegenleistung Spielgeld-Münzen zur Verfügung gestellt, mit welchen diese das Ger?t h?tten nutzen k?nnen. Die Spieler h?tten somit kein echtes Geld gewinnen oder verlieren k?nnen.

Regelverst??e trotz Spielgeld-Funktion

Bei einer Kontrolle h?tten Polizeibeamte das Ger?t dennoch als ?illegales Glücksspiel“ definiert. Schlie?lich habe es sich unabh?ngig von der genutzten ?W?hrung“ um einen klassischen Spielautomaten gehandelt. Zudem sei für Besucher der Einrichtung nicht unmittelbar sichtbar gewesen, dass es sich nicht um einen Echtgeld-Spielautomaten gehandelt habe.

Nach italienischem Recht ben?tigen sogenannte ?Unterhaltungs-Spielger?te“, an welchem keine Echtgeld-Gewinne erzielt werden k?nnen, keine Glücksspiel-Konzession. Dennoch besteht eine Anmeldepflicht, damit die Ger?te registriert und regelm??ig kontrolliert werden k?nnen.

Nach Ansicht der Gerichte h?tte der Betreiber das Ger?t mindestens mit der Aufschrift ?Gratis“ kennzeichnen müssen. Zudem seien die Spielgeld-Münzen nicht in unbegrenzter Zahl für jedermann zug?nglich gewesen.

Unkalkulierbares Risiko für Problemspieler

Das Argument des Betreibers, dass Spielgeld-Automaten auch bei der Spielsucht-Therapie zum Einsatz k?men, habe schlussendlich auch das Berufungsgericht nicht gelten lassen.

Schlie?lich habe es sich beim Aufstellort nicht um eine Therapie-Einrichtung gehandelt. Daher habe auch das Berufungsgericht in zweiter Instanz entschieden, dass die Nutzung des Spielautomaten in mehrerlei Hinsicht rechtswidrig gewesen sei. Zun?chst einmal sei nicht auszuschlie?en, dass das Ger?t, welches keinerlei Kontrolle unterlegen habe, mehr Schaden als Nutzen gebracht habe.

Die Erkl?rung, dass der Automat nicht zum Zwecke des Glücksspiels aufgestellt gewesen sein soll, aber dennoch zum Spielen verwendet wurde, ist mehr als ungew?hnlich. Es wurde behauptet, dass der Automat theoretisch Spielsüchtigen helfen k?nnte, ihre Abh?ngigkeit zu überwinden. Tats?chlich jedoch besteht auch das Risiko, eine Spielsucht damit zu verst?rken.

Der Angeklagte habe zudem nicht über die n?tige fachliche Kompetenz zum Umgang mit tats?chlich von Spielsucht betroffenen Menschen verfügt. Er habe daher unm?glich einsch?tzen k?nnen, welchen Effekt das unkontrollierte Glücksspiel mit Spielgeld auf die Spieler h?tte haben k?nnen. Das Gericht habe den Angeklagten schlie?lich wegen nicht lizenzierten Glücksspiels zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.