Spanien: Blinden­lotterie ONCE verweigert Auszahlung von 400.000 EUR

Posted on: 10/03/2023, 09:33h. 

Last updated on: 10/03/2023, 09:37h.

In Spanien wird derzeit immer wieder diskutiert, wie weit unterschiedliche Regelungen für private Glücksspielanbieter und ?ffentliche Lotteriegesellschaften gehen dürfen. In dieser Woche hat nun ein Fall der Blindenlotterie ONCE ?l ins Feuer gegossen. Sie verweigerte einem Mann bei der Einl?sung eines Gewinnloses die Auszahlung in H?he von 400.000 EUR.

Lotterielos der Blindenlotterie ONCE
Die spanische Blindenlotterie ONCE steht derzeit wegen einer Auszahlungsverweigerung in der Kritik. (Bild: Flickr/JaulaDeArdilla; CC BY-NC-ND 2.0)

Als Grund für die verweigerte Auszahlung habe der Lotterieanbieter angegeben, dass der Abholer des Gewinns im Glücksspiel-Selbstausschlussregister verzeichnet sei. Der Familienvater sei jedoch keinesfalls der Besitzer des Lotterieloses. Dies erkl?rte Salvador Pérez Alonso, der Anwalt der betroffenen Familie, Medien gegenüber.

Gewinner-Familie beklagt zwielichtige Unterschriftsleistung

Das Los der Blindenlotterie ONCE sei ein Geschenk der Schwiegermutter an die Tochter (und Ehefrau des Abholers) gewesen. Der Mann sei lediglich mit dem Gewinnlos in der Hand zur Lotterie geschickt worden, um den Gewinn einzul?sen.

Dort sei dem Abholer ein Dokument vorgelegt worden, das der Anwalt wie folgt beschreibt:

In einem Dokument mit klein geschriebenen Klauseln erkl?rte der Unterzeichner, dass er der Inhaber des besagten Coupons sei, ohne die M?glichkeit, die Besitzangabe zu einem sp?teren Zeitpunkt zu ?ndern, all dies in dem Wissen, dass der Ehemann der Begünstigten im RGIAJ [dem Spielerausschlussregister; Anm. d. Red.] eingetragen war.

Der Anwalt der Familie habe die Vorlage der überwachungsvideos verlangt. Diese h?tten nachweisen k?nnen, dass der Abholer das unterzeichnete Dokument weder erkl?rt bekommen habe noch Gelegenheit gehabt habe, den Inhalt zu lesen. Der Lotteriegesellschaft zufolge sei das Videoüberwachungssystem zu diesem Zeitpunkt jedoch inaktiv gewesen.

Wie der Jurist weiter ausführt, habe die Verk?uferin des Loses zun?chst best?tigt, dass es sich bei der K?uferin um die Schwiegermutter des Abholers gehandelt habe. Eine schriftliche Best?tigung des Sachverhaltes habe sie jedoch nicht abgeben wollen.

Spielen, aber keine Gewinnabholung bei Selbstausschluss?

Die Lottogesellschaft selbst berufe sich auf ihre Richtlinien, nach denen sie die Auszahlung von Gewinnen an im Ausschlussregister vermerkte Personen ablehnen müsse.

In der privaten Glücksspielbranche sowie in den Medien regt sich nicht nur Kritik an der Auszahlungsverweigerung der ?ffentlichen Lotterie. Es sei auch nicht logisch, dass die ONCE sich auf die Eintragung des Abholers ins Selbstausschlussregister berufe, wenn es um die Auszahlung geht, er aber scheinbar durchaus h?tte am Lottospiel teilnehmen k?nnen, w?re er der tats?chliche Losbesitzer gewesen.

Abzuwarten bleibt nun, ob die Familie mit ihrer Klage Erfolg haben wird und es ihr auf gerichtlichem Wege gelingen wird, die Auszahlung doch noch zu erwirken.