Bremen: Verwaltungs­gericht best?tigt Spiel­st?tten-Mindest­abst?nde

Posted on: 22/08/2023, 09:39h. 

Last updated on: 22/08/2023, 09:39h.

In Bremen tobt seit Monaten eine heftige Auseinandersetzung um die vom Senat verfügte Verdopplung der Mindestabst?nde zwischen Spielst?tten untereinander sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen. Nun hat die Regierung einen juristischen Erfolg erzielt, denn das Verwaltungsgericht best?tigte in seinem jüngsten Urteil die versch?rften Bestimmungen.

Spielhalle
Die Spielst?tten-Mindestabst?nde haben in Bremen Bestand (Bild: Pixabay)

In seinem am Montag ver?ffentlichten Urteil erkl?rte das Verwaltungsgericht die Versch?rfung des Spielst?tten-Mindestabstands von 250 Metern auf 500 Metern zu Schulen und anderen Jugendeinrichtungen für rechtens. Die Richter sahen bei der Regelung demnach keine substantiellen Zweifel hinsichtlich der Vereinbarkeit mit h?herrangigem Recht.

Die neue Regelung war am 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Dagegen geklagt hatte eine namentlich nicht genannte Firma, die ein Wettbüro in Bremen betreibt. Das am 17. August erfolgte Urteil schlie?t das von der klagenden Partei angestrebte Eilverfahren nun zugunsten des Senats ab.

Der Streit war entbrannt, nachdem die Abstandsregelungen, die zu einer deutlichen Reduzierung der Anzahl von Spielhallen und Wettbüros führen sollen, von der Bürgerschaft im vergangenen Jahr versch?rft worden waren. Seitdem müssen Spielst?tten nicht nur einen Abstand von einem halben Kilometer zu Schulen, sondern auch untereinander einhalten.

Innenminister sieht sich best?tigt

Bremens Innen- und Sportsenator Ulrich M?urer sieht sich nach dem Urteil von dem durch die Regierung eingeschlagenen Weg best?tigt. Die Strategie, durch eine Reduzierung des Angebots an Glücksspiel den Suchtgefahren wirksam entgegenzutreten, gehe auf.

Das gelte insbesondere für sozial benachteiligte Stadtteile, in denen sich bisher besonders viele Spielst?tten angesiedelt h?tten. Auch dort werde die Pr?senz von Glücksspiel im ?ffentlichen Raum zurückgedr?ngt:

M?urer erkl?rte in einem Statement:

Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Zwischenerfolg und bin überzeugt, dass hierdurch unserer Gesamtstrategie beim Vorgehen gegen Glücksspielsucht weiter Auftrieb verliehen wird.

Die Pressestelle des Senats betonte zudem die übergeordnete Wirkung des Urteils des Verwaltungsgerichts von Bremen. So lie?en sich die Aussagen des Gerichts zu den negativen Normalisierungseffekten durch vielfach sichtbares Glücksspiel im Stadtbild ohne Weiteres auf ?die sch?dliche Wirkung von Werbung“ übertragen.

Dabei seien gerade Kinder und Jugendliche besonders empf?nglich für Werbebotschaften und die Zugkraft ihrer Idole aus dem Profisport, erkl?rte M?urer. Angesichts der hohen Pr?senz der Glücksspielwerbung bei Sportereignissen bestehe die Gefahr, dass junge Menschen Sportwetten als eine übliche Freizeitbesch?ftigung betrachten. Da Bremens Bev?lkerung Ma?nahmen wie die Verdopplung der Mindestabst?nde bei den Spielst?tten laut Regierung befürwortet, dürfte die Politik gerade bei der Werbung weitere Einschr?nkungen anstreben.