Cura?ao: Neues Glücksspiel­gesetz verabschiedet?

Posted on: 14/12/2023, 06:20h. 

Last updated on: 14/12/2023, 09:38h.

Seit dem Jahr 2020 plant die Regierung von Cura?ao die Einführung einer neuen Glücksspielregulierung. Nun k?nnte das Glücksspielgesetz im Parlament verabschiedet worden sein. Darauf deutet eine Nachricht des Finanzministers der Karibikinsel, Javier Silvania, auf Facebook hin.

Cura?ao
Ist in Cura?ao das neue Glücksspielgesetz in Kraft getreten? (Bild: Pixabay/Heike Kaldenbach)

In seinem Social-Media-Account schrieb Silvania, das Kabinett habe dem ?Gesetz über Online-Glücksspiele“ zugestimmt. Eine offizielle Best?tigung dazu, ob das neue Glücksspielgesetz nun tats?chlich in Kraft getreten ist, steht bislang noch aus.

Neues Glücksspielgesetz k?nnte neue Lizenzgebühren mit sich bringen

Kurz vor der Nachricht zur Zustimmung zur Neuregulierung hatte sich Silvania Branchenmedien gegenüber zu Anpassungen am Gesetzentwurf hinsichtlich der Lizenzgebühren ge?u?ert. Demnach sollen Lizenzen nach B2B- und B2C-Lizenzen unterschieden werden.

Bislang gab es keine Unterscheidung von B2B- und B2C-Lizenzen. Nach den bisherigen Bestimmungen betr?gt die j?hrliche Lizenzgebühr 36.000 ANG (rund 18.500 EUR). Die monatliche Gebühr betr?gt 7.000 ANG. Mit einer Lizenz k?nnen dabei bis zu 40 Domains betrieben werden. Bislang sind diese Lizenzgebühren auch bei der Glücksspielbeh?rde als offizielle Gebühren benannt. Beh?rdliche Informationen zu den neuen Gebühren und eine offizielle Best?tigung der Medienberichte liegen somit noch nicht vor.

Gem?? der neuen Glücksspielregulierung sollen die Glücksspiel-Lizenzen nach B2B- und B2C-Angeboten unterschieden werden. Die Antragsgebühr für die B2C-Lizenz solle dabei 9.000 ANG betragen, hinzuk?men Due-Diligence-Gebühren in H?he von 250 und 500 ANG pro Person, wobei die H?he nach der Rolle der jeweiligen Person zu bestimmen sei.

J?hrlich solle für die B2C-Lizenz eine Gebühr von 48.000 ANG anfallen, monatlich seien 4.000 ANG zu zahlen. Eine Beschr?nkung auf eine bestimmte Anzahl von Domains solle es dabei nicht geben, allerdings werde pro Domain ein Betrag von 500 ANG f?llig.

Betreiber, die sich für eine B2C-Lizenz bewerben, sollen den Jahresbetrag den Medienberichten zufolge nicht sofort zahlen müssen. Stattdessen sei vorgesehen, dass dieser erst dann f?llig werde, wenn das erste Jahr der Lizenzierung abgelaufen sei. Vor der Zahlung der ersten Jahresgebühr seien jedoch monatlich weiterhin 7.000 ANG f?llig.

Die Gebühren für die B2B-Lizenzen sollen denen der B2C-Lizenzen weitgehend ?hneln. Vorgesehen sei eine Antragsgebühr von 9.000 ANG zuzüglich der Due-Diligence-Gebühren. Auch die j?hrliche Gebühr von 48.000 ANG solle für B2B-Lizenzen anfallen, allerdings entfalle die monatliche Gebühr.

Abzuwarten bleibt nun die Best?tigung der Verabschiedung des Glücksspielgesetzes und der damit verbundenen neuen Lizenzgebühren von offizieller Seite.