GGL warnt vor Folgen der Strafrechts­reform

Posted on: 23/02/2024, 02:39h. 

Last updated on: 23/02/2024, 02:42h.

Im Bundesjustizministerium wird derzeit eine Novelle des Strafgesetzbuchs diskutiert. Dabei ist auch der Wegfall eines Paragraphen geplant, der die Bek?mpfung des illegalen Glücksspiels betrifft. Die Glücksspielbeh?rde der L?nder (GGL) hat nun vor den Folgen der Strafrechtsreform gewarnt.

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Kritik an der Strafrechtsreform (Bild: Pixabay/Succo)

Die GGL untermauerte ihre ablehnende Haltung gegenüber der Strafrechtsreform w?hrend eines Branchenevents in Berlin. Beim Lotto-Talk waren am 22. Februar Vertreter aus Politik, Verwaltung und der Glücksspielindustrie auf Einladung der Landeslottogesellschaften zusammengekommen.

Dabei ?u?erte sich die Beh?rde zur geplanten Reform des § 284 ff. StGB. Diese würde nach Einsch?tzung der GGL die erfolgreiche Bek?mpfung des illegalen Glücksspiels in Deutschland erheblich gef?hrden.

GGL-Vorstand Ronald Benter erkl?rte dazu:

Wir wünschen uns ein überdenken der geplanten Reform durch das Bundesjustizministerium und fordern vielmehr die Ausweitung des Paragraphen auf illegale Glücksspielanbieter mit Sitz im Ausland. Die M?glichkeit der Strafverfolgung im Ausland wird einen abschreckenden Effekt auf illegale Anbieter im Ausland entfalten.

Damit bezog Benter sich auf die Debatte, ob das deutsche Strafrecht überhaupt auf im Ausland ans?ssige Glücksspielanbieter anwendbar ist. Diese Diskussion k?nne mit einer entsprechenden Klarstellung aus dem Bundesjustizministerium behoben werden. Der GGL-Vorstand erg?nzte, dass er in einem Schreiben an den Bundesjustizminister eine entsprechende Pr?zisierung in Bezug auf internationale Anbieter gefordert habe.

Schw?chung des Kampfes gegen illegales Glücksspiel

Benter machte zugleich deutlich, dass die Strafrechtsreform für die GGL den Wegfall wichtiger Instrumente zur Bek?mpfung illegalen Glücksspiels nach sich ziehe. Bisher habe die Beh?rde die M?glichkeit, Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels zu stellen.

Die Streichung des § 284 StGB aus dem Strafgesetzbuch beraube die Beh?rde dieser M?glichkeit. Davon profitierten die Betreiber des illegalen Glücksspiels.

Bei dem Event betonte Benter auch die bisherigen Erfolge der GGL. Er zeigte sich zufrieden, dass die Beh?rde innerhalb kurzer Zeit eine schlagkr?ftige Mannschaft aufgebaut habe. Das GGL-Team verfüge mittlerweile über das Know-how, um seine Ziele erfolgreich zu verfolgen.

Neben einer Schw?chung bei der Verfolgung illegaler Betreiber aus dem In- und Ausland sieht der GGL-Vorstand bei der Strafrechtsreform einen weiteren entscheidenden Nachteil. So zeige diese auch negative Konsequenzen im Bereich der Bek?mpfung der Geldw?sche.

Der Wegfall des Paragraphen k?nne zu einer Regelungslücke führen und auf diese Weise einen erheblichen Teil der Geldw?sche entkriminalisieren. Ob es tats?chlich zu der Reform kommt, wird sich in den kommenden Monaten herausstellen.