Oberstes Gericht Spaniens hebt Werbe­verbot teilweise auf

Posted on: 11/04/2024, 09:30h. 

Last updated on: 12/04/2024, 10:00h.

In Spanien k?nnte es wieder zum geh?uften Auftritt von Glücksspielwerbung kommen. Ausl?ser ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von Spanien, der dem geltenden Werbeverbot zumindest teilweise eine Absage erteilte.

Fahne Spanien, Justiz
Das Oberste Gericht schr?nkte das Werbeverbot ein (Bilder: Pixabay)

Nachdem die Richter zuvor einer Beschwerde des Verbands für Online-Glücksspiel stattgegeben hatten, erkl?rten sie nun mehrere Ma?nahmen des k?niglichen Dekrets des zu dem Zeitpunkt von Alberto Garzón geleiteten Verbraucherministeriums für nichtig.

Damit gaben die Juristen den Klagen des Glücksspielverbands teilweise statt, der gegen mehrere Bestimmungen des Erlasses vorgegangen war. Die Richter weisen in ihrer Begründung darauf hin, dass das Gesetz in Teilen fehlerhaft sei.

Einer der wichtigsten Punkte des Urteils dürfte die Aufhebung des Werbeverbots für Glücksspielangebote auf Online-Plattformen sein. Hinzukommt, dass das Verbot des Auftritts von berühmten Personen und Sportlern in der Glücksspielwerbung für nichtig erkl?rt wurde. Auch unterliegen die Betreiber künftig weniger strengen Auflagen in Bezug auf E-Mail-Kampagnen an Spieler.

Neben den Glücksspielunternehmen hatten auch Medienverb?nde deutliche Kritik an der Regulierung geübt. Sie warfen der Regierung vor, dass das Gesetz zu einem drastischen Rückgang der Werbeeinnahmen führen werde. So flossen im Jahr 2019 über 183 Mio. Euro allein in die Werbung für Online-Sportwetten. Im Jahr 2023 waren es nur noch 148 Mio. Euro.

Willkürliche Ma?nahme?

Indirekt warfen die Richter dem Verbraucherschutzminister vor, mit dem Werbeverbot für das Glücksspiel in Spanien zu einer willkürlichen Ma?nahme gegriffen zu haben. Das Gesetz dürfe keinen blo?en ?Blanko-Verweis“ darstellen, sondern müsse Leitlinien enthalten, auf die sich die Beschr?nkungen stützen. Zudem müsse es in einem angemessenen Verh?ltnis zum verfolgten Zweck stehen.

Das Verbot des Sponsorings auf den Trikots und in den Stadien bleibt jedoch bestehen. Gleiches gilt für Zeitfenster, in denen das Werbeverbot in Spanien gilt. Das Gericht begründet diesen Schritt:

Diese Ma?nahme wird als angemessen betrachtet, (…) um zu verhindern, dass Minderj?hrige, Jugendliche und gef?hrdete Gruppen Glücksspiele und Sport miteinander verbinden oder assoziieren.

Damit erteilte das Oberste Gericht den Glücksspielunternehmen keinen Freifahrtschein in Bezug auf die Werbung. Dieser seien auch weiterhin enge Grenzen gesetzt, beispielsweise in Bezug auf den Verbraucher- und Jugendschutz. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Betreiber das Urteil auslegen und ob es nach Ende des Verbots tats?chlich zu einem deutlichen Anstieg der Werbung kommen wird.