Neues Gesetz gegen illegale Wettbüros in der Schweiz beantragt

Posted on: 26/02/2019, 12:56h. 

Last updated on: 26/02/2019, 01:08h.

Schweizer Politiker aus der Gemeinde Baar haben einen parlamentarischen Vorsto? gewagt, um die Gesetzeslage in Bezug auf den Betrieb illegaler Spielst?tten zu ver?ndern. Die zust?ndige Regierung des Kantons Zug zeigt sich in einer Antwort wohlwollend.

Baar, Schweiz
Politiker der Schweizer Gemeinde Baar fordern h?rteres Vorgehen gegen illegale Wettstuben (Quelle:Andreas Faessler, licensed under CC BY-SA 3.0)

Von 2015 bis 2017 führte die Polizei im Kanton Zug 26 Razzien und Kontrollen im Bereich des illegalen Glücksspiels durch, in deren Folge über 80 Strafverfahren er?ffnet wurden. Medien bezeichneten Baar als ?Hotspot für illegale Glückspiele des Kantons“.

Illegale Wettbüros in der Schweiz: Gastronomierecht soll es richten

Dieser Problematik wollten sich die Politiker Beni Riedi (SVP), Michael Riboni (SVP), Andreas Hostettler (FDP) und Pirmin Andermatt (CVP) aus der zwischen Zürich und Luzern gelegenen Gemeinde Baar stellen. Im Frühjahr 2018 reichten sie eine gemeinsame Motion bei der Regierung in Zug ein.

Seit dem 01. Januar 2019 gilt in der Schweiz ein neues Glücksspielgesetz. Dieses erlaubt den Betrieb von Online Casinos, vorausgesetzt der Anbieter verfügt über eine der Lizenzen, die die Schweizer Glücksspielbeh?rde vergibt. Ab dem 01. Juli 2019 sollen Netzsperren dafür sorgen, dass das Aufrufen der Seiten nicht lizensierter Anbieter aus der Schweiz nicht mehr m?glich ist.

Das Anliegen der Motion?re: Eine ?nderung des Gastgewerbegesetzes, mit der dem Angebot illegaler Wettstuben in der Schweiz der N?hrboden entzogen werde.

Nun erhielten die Motion?re Antwort vom Regierungsrat. Dieser zeigte sich in einer Stellungnahme den Argumenten der Politiker gegenüber aufgeschlossen. Ob er den Antrag für ?erheblich“ erkl?rt und damit den Weg zu einer Gesetzes?nderung freimacht, ist noch nicht klar.

Clans dominieren illegales Glücksspiel in der Schweiz

Laut der Schweizer Glücksspielbeh?rde Eidgen?ssische Spielbankenkommission (ESBK) stehen illegale Geldspielangebote meist in Bezug zur organisierten Kriminalit?t. So stünden hinter den Bars und Restaurants sowie sogenannten Vereinslokalen, in denen illegales Geldspiel angeboten werde, oft gut vernetzte Banden.

Wie auch in Deutschland sollen die T?ter in der Schweiz oft in engen famili?ren Verbünden agieren, weswegen die Ermittlungen in diesem Bereich besonders anspruchsvoll und intensiv seien.

Ein weiteres Problem: Illegalen Wettstuben und Glücksspielanbietern sind ihre Verfehlungen nur schwer nachzuweisen. Da das Angebot heutzutage fast ausschlie?lich internetbasiert ist und den Kunden über Online-Terminals zur Verfügung gestellt wird, reicht es oft aus, den Stecker zu ziehen, um jeglichen Beweis zunichte zu machen.

Da die Server der gro?en Betreiberplattformen von Sportwetten und Online Geldspielen im Ausland stünden, sei den Beh?rden eine Verfolgung der Straftaten nach dem Ausschalten der Ger?te so gut wie unm?glich.

In ihrem Antrag erkl?ren die Baarer Politiker, die derzeitigen Instrumente des Staates reichten nicht aus, um der Problematik konsequent Herr zu werden.

Spielraum der Beh?rden soll ausgeweitet werden

Regierungsgeb?ude Zug, Schweiz
Der zust?ndige Kantonsrat in Zug (Quelle:Schulerst, licensed under CC BY-SA 3.0)

So sei der Rahmen, in dem die Gemeinden agierten, um auff?llig gewordenen Gastst?tten die Betriebserlaubnis zu entziehen, deutlich zu eng gesteckt.

Derzeit k?nne eine Bewilligung nur entzogen werden, wenn der Betreiber innerhalb der vergangenen fünf Jahre für mindestens 18 Monate inhaftiert oder einschl?gig verurteilt worden sei.

Eine Kritik, der die Kantonsregierung in ihrer Antwort auf die Motion folgt: Diese Regelung sei sehr restriktiv und erlaube die Verweigerung oder den Entzug einer Bewilligung nur in wenigen F?llen. Zudem trage das derzeit gültige Gesetz der Durchführung von illegalem Glücksspiel nicht explizit Rechnung, wodurch es in diesem Kontext wirkungslos sei.

Die vier Politiker aus Baar fordern, künftig auch Verst??e gegen das Ausl?nderrecht und die Veranstaltung von illegalem Glücksspiel als Gründe für Entzug der Betriebserlaubnis von Gastst?tten in das Gastgewerbegesetz aufzunehmen.

Zudem wünschen sich die Motion?re eine neue Leumundsregelung: Die Erlaubnis zum Alkoholausschank in einer Gastst?tte soll ihrer Meinung nach nur noch erhalten, wer nicht wegen Delikten im Bereich des Glücksspiel-, Bet?ubungsmittel- oder Ausl?nderrechts vorbestraft sei. Diese Schanklizenz soll zudem ausschlie?lich dem Betriebsführer vorbehalten und nicht übertragbar sein.

?Zwielichtige Lokale sanktionieren“

Trotz dieser restriktiven Forderungen legt Mitverfasser der Motion, SVP-Politiker Michael Riboni, Wert auf die Feststellung, dass es sich um zielgerichtete Vorschl?ge handele, die keineswegs alle Gastronomen betreffe:

Wir m?chten somit nicht das ganze Gastronomiegesetz auf den Kopf stellen und beispielsweise eine Patentpflicht einführen. Das würde viel zu weit gehen. Vielmehr geht es darum, die Gesetzeslage so anzupassen, dass Gemeinden solche zwielichtigen Lokale sanktionieren k?nnen, wenn sie wollen.

Doch obwohl Riboni sich über die nun erfolgte Antwort der Regierung aus Zug erfreut zeigt und zuversichtlich ist, dass es in Kürze zu einer Gesetzesanpassung komme, bleiben Zweifel. So weist der Regierungsrat in seinem Schreiben auch darauf hin, dass Gr??e und Ausma? des Marktes für illegales Glücksspiel im Kanton nur schwer einzusch?tzen seien, da der Gro?teil der Aktivit?ten im Verborgenen stattfinde. Die Aktionen der Strafverfolgungsbeh?rden beleuchteten vermutlich nur einen kleinen Teil des Problems, warnte er in seiner Antwort an die Baarer Politik.

Ob diese Haltung tats?chlich die Grundlage für eine Gesetzes?nderung in dem Schweizer Kanton sein kann, wird sich zeigen. Wann, ist unklar: Zwischen Einreichen der Motion und Antwortschreiben ist immerhin ein ganzes Jahr vergangen.