Schweiz: Drahtzieher landesweiter illegaler Glücksspiel-Organisation angeklagt

Posted on: 17/05/2019, 04:43h. 

Last updated on: 17/05/2019, 04:43h.

Am Donnerstag berichteten die Schweizer Medien, dass der mutma?liche Drahtzieher einer landesweiten Vereinigung illegaler Glücksspiele in Kürze vor Gericht verurteilt wird. Der kurdisch-türkisch-st?mmige Mann soll durch seine illegalen Aktivit?ten 20 Mio. Schweizer Franken erwirtschaftet haben.

Spielautomaten
Glücksspielring mit zahlreichen illegalen Automaten (Bild: Flickr)

Ein riesiges illegales Netzwerk

Die Vorl?ufige Inhaftierung des seit Langem gesuchten Kriminellen ist ein gro?er Erfolg für die Solothurner Staatsanwaltschaft. So gelang es der Justiz nach vielen Jahren und zahlreichen Durchsuchungen endlich, den vermeintlichen Kopf einer Glücksspielmafia-Gruppierung auf die Anklagebank zu bringen.

Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen 53-j?hrigen Türken, dessen Name den Medien nicht vorliegt. Der Mann soll in den Jahren 2013 bis 2017 ein schweizweites Casinosystem ?mit s?mtlichen notwendigen Organisationseinheiten“ aufgebaut haben.

Mehr als 90 Lokale mit illegalen Spielger?ten soll er dabei bewirtschaftet haben, ohne dass er die n?tigen Lizenzen hatte. Neben seinem Wohnort Solothurn bef?nden sich diese vor allem in den Kantonen Bern, Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

In der Schweiz eine Konzession für das Betreiben von Glücksspiel zu erwerben, ist ein komplexer Prozess, in welchem angehende Lizenznehmer viele Grundvoraussetzungen erfüllen und über ein gro?es Eigenkapital verfügen müssen.

Dazu z?hlt beispielsweise, dass es sich bei den Bewerbern um juristische Personen des ?ffentlichen Rechts, Aktiengesellschaften nach schweizerischem Recht oder Genossenschaften nach schweizerischem Recht handelt (Artikel 11, Spielbankengesetz).

Die Konzessionen werden vom Schweizer Bundesrat ausgestellt und sind zun?chst 20 Jahre gültig. Danach k?nnen diese verl?ngert werden, sofern alle Auflagen erfüllt werden. Konzessionen k?nnen auch jeder Zeit frühzeitig entzogen werden, wenn der Lizenznehmer gegen Auflagen verst??t oder Straftaten begeht.

über die Jahre habe er durch seine Gesch?fte 20 Mio. Schweizer Franken erwirtschaftet. Auch seien zahlreiche weitere Personen an dem landesweiten Casinonetz beteiligt gewesen. Diese arbeiteten unter anderem als Partner, Techniker, Buchhalter oder Geldeintreiber.

Doch der Betrieb illegaler Glücksspielmaschinen ist nicht der einzige Anklagepunkt. Der Mann und andere Mitglieder der Gruppierung sollen vermeintlichen Spielern und Schuldnern schwere Gewalt angedroht haben, um Gelder von diesen einzuziehen.

Erste Hinweise schon 2012

Der Angeklagte soll mit Erpressung und N?tigung die betroffenen Personen davon abgehalten haben, zur Polizei zu gehen. So vergingen zwischen den ersten Hinweisen und der endgültigen Festnahme fast sieben Jahre.

Polizei Razzia
Nach anonymen Hinweisen konnten Lokale durchsucht werden (Bild: Wikipedia)

Die Staatsanwaltschaft habe seit 2012 anonym verfasste Schreiben erhalten, in denen erste Hinweise auf die kurdisch-türkische Gruppierung gegeben worden seien. Zwar habe es über einen Zeitraum von drei Jahren dann weitere voneinander unabh?ngige Hinweise gegeben, jedoch seien darin nie konkrete Namen genannt worden.

Die Staatsanwaltschaft habe jedoch gewusst, dass einige der wichtigsten Gruppenmitglieder in Solothurn wohnhaft seien. Dort seien dann Strafuntersuchungen bei 15 Verd?chtigen veranlasst worden.

Insgesamt seien dabei mehr als 200 Spielger?te, illegale Wettstationen, Waffen, Fahrzeuge und 100.000 Franken Bargeld und Bankguthaben sichergestellt worden.

Erst zwei der dadurch ins Rollen gebrachten Prozesse seien heute g?nzlich abgeschlossen. Eine Person sei dabei wegen Verst??en gegen das Spielbankengesetz und anderer strafbarer Handlungen zu 14 Monaten Haft und Geldstrafen verurteilt worden.

Urteil steht noch aus

Einen ?hnlichen Urteilsspruch k?nnte auch den 53-j?hrigen Solothurner erwarten. Das Richteramt in Bucheggberg-Wasseramt soll in einem abgekürzten Verfahren den endgültigen Urteilsspruch verkünden.

Ebenfalls vorgeworfen wird dem Angeklagten jedoch, illegal ins Land gebrachte Frauen aus Osteuropa in seinen Lokalen besch?ftigt und ausgebeutet zu haben. Allein dafür k?nnten dem Mann nach Artikel 117 des Bundesgesetzes über die Ausl?nderinnen und Ausl?nder und über die Integration bis zu 3 Jahre Haft oder eine Geldstrafe drohen.

Die Frauen h?tten zum Teil an sechs Wochentagen für sehr wenig Geld bis zu 12 Stunden t?glich für ihn schwarzgearbeitet, ohne über eine Schweizer Arbeitsbewilligung verfügt zu haben. Haupts?chlich soll es bei der Arbeit um das Kellnern gegangen sein.

über das endgültige Strafma? muss das Gericht jetzt noch entscheiden, wobei sich laut Aussage des Schweizer Online Magazins Bluewin die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte bereits haben einigen k?nnen.

Um eine Gef?ngnisstrafe wird der Beschuldigte wahrscheinlich nicht herumkommen. Wie hart das Strafma? ausfallen wird, h?ngt jedoch aktuell auch von seiner Kooperation ab. Sollte er den Strafverfolgern mit nützlichen Insider-Informationen entgegenkommen, k?nnte sich dies mildernd auswirken.