Britische Werbeaufsicht beanstandet “verantwortungs­lose“ Coral-Anzeige

Posted on: 03/06/2020, 12:53h. 

Last updated on: 03/06/2020, 01:01h.

Die britische Werbeaufsicht Advertising Standards Authority (ASA) hat die Werbung des Sportwetten-Anbieters Coral gerügt. Bei der Onlineanzeige in Form eines Tweets samt eingebettetem Video beanstandeten die Aufseher von der ASA eine ?sozial verantwortungslose“ Gestaltung.

Cheltenham-Festival Zuschauer
Coral schaltete die Anzeige vor dem Cheltenham-Festival. (Bild: (Bild: Flickr/Carine06)

Ausl?ser der Kritik war eine Aktion aus dem M?rz 2020, mit der die Buchmacher der zum Glücksspielkonzern GVC Holdings geh?renden Marke Coral ihre Sportwetten im Vorfeld des Cheltenham Festivals bewarben.

Das viert?gige Cheltenham Festival ist eines der bedeutendsten britischen Pferdesport-Events, bei dem Wettbüros allj?hrlich Ums?tze im dreistelligen Millionenbereich erzielen. Entsprechend gro? war der Promotion- und Werbeaufwand der Buchmacher auch in diesem Jahr, in dem das Festival trotz Kritik aufgrund der sich bereits abzeichnenden Covid-19-Pandemie erneut ausgetragen wurde.

Umstrittener Slogan

Bei der strittigen Anzeige wurde unter dem Titel “Have another Go“ (“Probier es noch einmal“) ein Jockey gezeigt, der von seinem Pferd zu fallen drohte. Sein entt?uschter Ausdruck wandelte sich jedoch zu einem L?cheln, nachdem der Claim

Wir sind genauso leidenschaftlich bei der Wette dabei wie du. Also, erhalte deinen Einsatz als Freiwette zurück, wenn dein Pferd das Ziel nicht erreicht

eingeblendet wurde.

Nach Ver?ffentlichung der Werbung, die in ?hnlicher Form auch im Fernsehen geschaltet wurde, gingen mehrere Beschwerden aufgrund ihres vermeintlich anst??igen Inhalts bei der ASA ein.

Coral argumentierte daraufhin, dass die Anzeige nicht verantwortungslos sei, sondern dass sie im Gegenteil eine Versicherung für Spieler beinhalte. Der Sportwetten-Anbieter betonte, dass die Werbung keinesfalls Spieler dazu anhalten solle, den zurückgezahlten Einsatz für erneute Wetten auszugeben.

Rüge und Warnung der ASA

Gleichzeitig erkl?rte das Wettunternehmen, dass es von einer erneuten Schaltung der Anzeige oder der künftigen Verwendung des Slogans “Have another Go“ absehen werde.

Die Argumentation der Buchmacher überzeugte die ASA jedoch nicht. Die Werbeaufsicht entschied stattdessen, dass die Anzeige gegen den britischen Werbe- und Marketing-Code [Seite auf Englisch] versto?e. In diesem ist festgehalten, dass Werbung kein Spielverhalten darstellen oder f?rdern darf, welches zu finanziellen, sozialen oder emotionalen Sch?den führen kann.

Aus diesem Grund untersagte die ASA Coral eine Weiterverwendung der Anzeige und warnte das Unternehmen vor einer künftigen Schaltung ?hnlicher Werbeaktionen.