Bremer Senat versch?rft Spielhallen-Gesetz

Posted on: 11/05/2022, 02:52h. 

Last updated on: 11/05/2022, 02:53h.

Der Bremer Senat hat in seiner gestrigen Sitzung entschieden, die Vorgaben für Spielhallenbetreiber deutlich zu versch?rfen, um so auch das Spielangebot zu reduzieren. So sollen sich unter anderem die bis dato geltenden Mindestabst?nde von Spielhallen untereinander und zu Schulen verdoppeln. Zugleich werde der Besuch der Spielst?tten künftig erst ab 21 Jahren gestattet.

Senat Bremen
Der Bremer Senat hat sich für die Versch?rfung des Spielhallen-Gesetzes entschieden (Quelle: Senatskanzlei)

Den Verantwortlichen zufolge leiste die Gesetzes?nderung einen wichtigen Beitrag zum Spieler- und Jugendschutz.

Spielerschutz im Vordergrund

Den Betreibern von insgesamt 171 Spielhallen und Wettannahmestellen in Bremen und Bremerhaven stehen ungemütliche Zeiten bevor. Wie der Senat gestern mitteilte, einigten sich die Volksvertreter darauf, die Zügel mit Blick auf die Branche deutlich anzuziehen.

Vor dem Hintergrund des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen neuen Glücksspielstaatsvertrages sei eine Anpassung der Landesregelungen notwendig gewesen.

Bei der Erarbeitung der Gesetzes?nderungen h?tten sich die Verantwortlichen auf ?die Suchtpr?vention und die St?rkung des Schutzes von Spielerinnen und Spielern“ konzentriert.

Die Kernpunkte der Spielhallen-Neuregelung in Bremen:

Das Mindestalter zum Betreten von Spielst?tten steigt von 18 auf 21 Jahre. Die Regelung betrifft auch die Spielbank Bremen.

Erh?hung des Mindestabstands für Spielst?tten zueinander von 250 Meter auf 500 Meter.

Mindestabstand zu Schulen ebenfalls 500 Meter.

Der Betrieb sogenannter Verbundspielhallen in einem Geb?udekomplex bleibt verboten.

Die Anschlusspflicht für Spielhallen an das Sperrsystem gilt auch für Gastst?tten mit Spielautomaten.

Betreiber müssen ihre Spielhallen zertifizieren lassen und eine Sachkundeprüfung ablegen.

In Wettvermittlungsstellen und Spielhallen dürfen Speisen und Getr?nke künftig weder abgegeben noch verzehrt werden.

Zun?chst gelte jedoch noch eine Schonfrist. So sei eine übergangsregelung in die Gesetzes?nderungen aufgenommen worden, die bestehende Betriebserlaubnisse ?aus Gründen des Vertrauens- und Bestandsschutzes“ bis zum 30. Juni 2023 befriste.

Letztlich müssten sich jedoch alle Spielst?tten-Betreiber um eine neue Lizenz unter den dann versch?rften Bedingungen bewerben.

Keine Spielhallen in benachteiligten Gebieten?

Bereits vor einigen Wochen war ?ffentlich geworden, dass das Bundesland Bremen die Versch?rfung seines Spielhallengesetzes nach Vorbild von Nachbar Niedersachsen plant. Damals hatte Innensenator Ulrich M?urer (SPD) dem Radio Bremen Regionalmagazin buten un binnen gegenüber best?tigt, in der drastischen Reduzierung von Glücksspiel-Angeboten eine Chance für die Suchtpr?vention zu sehen.

Diesen Ansatz spiegelt auch die vom Bremer Innenministerium und dem Wirtschaftsressort ver?ffentlichte Mitteilung wider.

Kristina Vogt (Linke), ist als Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa auch für den Bereich der Spielhallen und des Gastst?ttenrechts in dem Stadtstaat zust?ndig. Sie erkl?rt im Statement:

Studien zeigen, dass die Reduzierung der Verfügbarkeit von Spielangeboten einen wesentlichen Beitrag zur Suchtpr?vention und zum Schutz der Spielerinnen und Spieler darstellt. Gerade jüngere Menschen sind besonders gef?hrdet. Hier setzen wir mit den Neuregelungen an.

Weiterhin wirke der beschlossene gr??ere Abstand der Spielst?tten zu Kinder- und Jugendeinrichtungen auch einer Normalisierung des Glücksspiels in der Wahrnehmung Minderj?hriger entgegen. Zudem setze die Neuregelung durch ein versch?rftes Mindestabstandsgebot und ein Verbundverbot auf das Ende einer lokalen Konzentration von Spielhallen.

Diesen Punkt hebt auch Innensenator M?urer hervor. Er schlie?t nicht aus, benachteiligte Stadtteile auf lange Sicht zu Spielhallen-Sperrgebieten zu erkl?ren. So sei zu beobachten, dass sich besonders dort viele Spielst?tten ansiedelten, wo die Gefahr der Sucht zu verfallen besonders hoch sei. Als Risikofaktoren führt M?urer niedriges Einkommen und hohe Arbeitslosigkeit sowie Bildungs- und Integrationsdefizite an. Solche Pl?ne bedürften dem Senator zufolge jedoch noch weiterer Abstimmung.

Damit die Neuregelungen in Kraft treten k?nnen, muss zuvor die Bürgerschaft zustimmen. Laut Pressemeldung sei ?eine Befassung der Bürgerschaft und der Deputationen für Wirtschaft und Inneres für die n?chstm?glichen Sitzungen“ vorgesehen.