Britische Glücksspiel­aufsicht r?umt Zweifel an Bonit?ts­prüfungen aus

Posted on: 08/09/2023, 08:58h. 

Last updated on: 08/09/2023, 08:58h.

Seit Monaten ernten die britische Regierung und die Glücksspielaufsicht Kritik an geplanten Bonit?tsprüfungen. Nun bezieht Andrew Rhodes, CEO der Glücksspielbeh?rde UK Gambling Commission (UKGC), Stellung zur Prüfung der finanziellen Risiken von Spielern.

Kreditkarten
Spieler in Gro?britannien sollen künftig auf ihre Kreditf?higkeit hin geprüft werden. (Bild: Pixabay)

Nach Ver?ffentlichung des Whitepapers zur Glücksspielregulierung in Gro?britannien leitete die UKGC im Juli eine dreimonatige Konsultationsphase ein. Im Rahmen dieser Konsultation seien Rhodes zufolge zahlreiche Missverst?ndnisse hinsichtlich der Bonit?tsprüfungen aufgetaucht.

Rhodes erkl?rt in seiner Stellungnahme [Seite auf Englisch]

In den letzten sechs Wochen haben wir in direkten Reaktionen auf die Konsultation sowohl in den Medien als auch in den sozialen Medien eine erhebliche Menge an Fehlinformationen über die vorgeschlagenen Prüfungen finanzieller Risiken gesehen.

Daher habe die UKGC nun eine Reihe von Fragen und Antworten ver?ffentlicht, um die Vorschl?ge der Beh?rde zur Erh?hung des Spielerschutzes zu verdeutlichen.

Schutz der am st?rksten gef?hrdeten Spieler durch Bonit?tsprüfungen

Zu den Kernpunkten der Vorschl?ge geh?re, dass Bonit?tsprüfungen ausschlie?lich bei jenen Spielern geplant seien, bei denen ein Risiko feststellbar sei. Es handele sich dabei sch?tzungsweise um rund 3 % aller Spielerkonten.

Die überprüfung finanzieller Risiken solle in erster Linie über eine Kreditauskunft erfolgen. Sie habe keinerlei Auswirkung auf die Kreditwürdigkeit der Spieler. Nahezu alle Glücksspielkunden h?tten der UKGC zufolge eine Bonit?tsreferenzdatei, die einfach überprüft werden k?nne. Nur in wenigen F?llen werde ein Kunde gebeten, einer eingeschr?nkten Datenweitergabe über einen Finanzdienstleister zuzustimmen.

Im Juli dieses Jahres wandte sich UK Finance, ein Branchenverband für britische Bank- und Finanzdienstleister, an die britische Datenschutzbeh?rde UK Information Commissioner’s Office (ICO). Dabei erfragte UK Finance, wie Bonit?tsprüfungen und entsprechende Kreditauskünfte durch Finanzdienstleister hinsichtlich des Datenschutzes an Glücksspielbetreiber weitergegeben werden dürften. In seiner Antwort stellte das ICO klar, dass derartige Kreditauskünfte zwar zul?ssig seien, aber auf das erforderliche Ma? beschr?nkt werden müssten.

Lediglich, wenn keine Kreditauskunft vorliege und ein Spieler einer Datenweitergabe über einen dritten Finanzdienstleister nicht zustimme, werde er dazu aufgefordert, seine finanziellen Verh?ltnisse offenzulegen. Die UKGC sch?tze, dass demnach rund 0,3 % der Spieler dazu aufgefordert würden, Informationen wie Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge vorzulegen.

Darüber hinaus seien überprüfungen ?ffentlich zug?nglicher Daten geplant, um die Risikoanf?lligkeit der Spieler zu überprüfen. Auf diese Weise solle beispielsweise festgestellt werden, ob ein Spieler insolvent sei. Diese Prüfung werde bei rund 20 % der Spielerkonten durchgeführt.

Pauschale Vorschriften, welche Ma?nahmen Anbieter im Anschluss an die überprüfung der Spieler ergreifen müssten, schlage die UKGC nicht vor. Die auf diese Weise gesammelten Informationen seien beim Spielerschutz ebenso zu berücksichtigen wie weitere Indikatoren für eine m?gliche Gef?hrdung.