Spionage und Hacking: Skandal in der belgischen Glücksspiel-Aufsicht

Posted on: 15/09/2021, 02:00h. 

Last updated on: 15/09/2021, 02:00h.

Der ehemalige Generaldirektor der belgischen Glücksspiel-Aufsicht, Peter Naessens, ist am Dienstag zu einer Haftstrafe von zw?lf Monaten auf Bew?hrung verurteilt worden. Er soll den ehemaligen Leiter der IT-Abteilung der Beh?rde, Norbert Boyen, 2019 zu interner Spionage und Hacking angestiftet haben, berichtet der belgische Rundfunkkanal RTBF [Seite auf Franz?sisch].

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Ex-Generalsekret?r der belgischen Glücksspiel-Aufsicht wegen Anstiftung zum Hacking zu zw?lf Monaten Haft auf Bew?hrung verurteilt (Bild: Pixabay)

Konkret soll Naessens von Boyen gefordert haben, in das E-Mail-Postfach des damaligen Gesch?ftsführers der Beh?rde, Etienne Marique, einzudringen, um etwaige belastende E-Mails auf einen USB-Stick zu kopieren.

Das Vorhaben sei die Folge eines internen Disputs gewesen. So habe Marique die beiden M?nner im Mai 2019 beschuldigt, Server der Glücksspiel-Kommission gestohlen und verkauft zu haben. Polizeiliche Ermittlungen h?tten dies jedoch nicht best?tigt. Den anschlie?enden E-Mail-Raub habe schlie?lich das belgische Zentrum für Integrit?t aufgedeckt.

Das belgische Zentrum für Integrit?t (Centre Intégrité du Médiateur federal) ist eine Institution, die Amtsmissbrauch und Betrug im ?ffentlichen Dienst untersucht und zwischen Beamten und Staat vermittelt. Sie ist laut dem internationalen Verband der Bürgerbeauftragen und Mediatoren (AOMF) mit der ?sterreichischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vergleichbar.

Weder Naessens noch Boyen h?tten die Vorwürfe abgestritten. Ebenso wie Marique selbst seien sie daraufhin suspendiert worden. Die Verteidigung der beiden habe jedoch darauf bestanden, dass das Verfahren gegen die M?nner unzul?ssig sei.

So habe sich das Zentrum für Integrit?t selbst unzul?ssiger Ermittlungsmetoden schuldig gemacht, indem sie E-Mails zwischen Naessens und dessen Rechtsanwalt gelesen habe.

Missst?nde in der Glücksspiel-Aufsicht?

Den Einwand der Verteidigung habe der zust?ndige Richter in Brüssel jedoch nicht akzeptiert. Bei der jüngsten Gerichtsverhandlung habe sich Naessens nun zu den Beweggründen für das Hacking ge?u?ert. So habe er diverse interne Missst?nde aufdecken wollen. Marique sei zu jenem Zeitpunkt beispielsweise bereits seit 20 Jahren Gesch?ftsführer gewesen. Das Gesetz besage jedoch, dass der Chef-Posten nach sp?testens zwei Amtszeiten und damit sechs Jahren neu besetzt werden müsse.

Als Generaldirektor sei Naessens zu dem Schluss gekommen, dass die Besetzung der Spitze politisch motiviert sei. Darüber hinaus habe er ?eine Reihe von Regelverst??en“ seitens Marique ans Licht bringen wollen. Unter anderem werfe er ihm vor, regelm??ig interne Informationen an einen Journalisten der Zeitung ?La Dernière Heure“ weitergegeben zu haben.

Nach Ansicht des Richters rechtfertige die erkl?rte Absicht jedoch nicht die Schwere des Tatbestandes. Im abschlie?enden Urteilsspruch hei?t es:

Die Tatsachen sind ?u?erst schwerwiegend. Beide haben ihre Positionen als hohe Funktion?re missbraucht und dadurch die Ethik, die ihre Funktion erfordere, verletzt.

Naessens sei schlie?lich zu einer Haftstrafe von zw?lf Monaten auf Bew?hrung verurteilt worden. Zus?tzlich habe er eine Geldstrafe von 24.000 Euro erhalten, von denen 8.000 ?auf Bew?hrung ausgesetzt“ seien, was nach deutschem Recht einer ?Verwarnung mit Strafvorbehalt“ entspricht.

Boyen hingegen habe eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bew?hrung erhalten. Er müsse zudem eine Geldstrafe von 10.000 Euro zahlen; weitere 10.000 Euro seien ebenfalls als Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen worden.