Gauselmann Gruppe legt Beschwerde gegen Bremer Glücksspiel­gesetz ein

Posted on: 04/07/2023, 05:30h. 

Last updated on: 03/07/2023, 06:23h.

Seit einigen Tagen gelten in Bremen versch?rfte Mindestabst?nde für Wettbüros und Spielhallen. Nun gehen einige Glücksspiel-Unternehmen gegen das Bremer Glücksspielgesetz vor. Nach Angaben des Gauselmann Gruppe haben die mit ihr verbundenen Betreiber XTiP Sportwetten Shops GmbH und Bührmann A + I GmbH fristgerecht Verfassungsbeschwerde gegen die Verfügung eingereicht.

Spielhalle
Gauselmann will die Mindestabst?nde nicht hinnehmen (Bild: Flickr/7CO, CC BY 2.0)

Ausl?ser der Beschwerde sind die versch?rften Abstandsregelungen für Spielhallen und Wettbüros, die in Bremen am 1. Juli in Kraft traten. Seitdem gilt für die Glücksspiel-Betriebe untereinander sowie zu Schulen ein Mindestabstand von 500 statt 250 Metern.

Gauselmann gegen Mindestabst?nde

Die Gauselmann-T?chter argumentieren, dass diese Regelung einem existenzbedrohenden Schritt gleichkomme. Aus diesem Grund gingen die Unternehmen gegen die ?überzogenen Restriktionen“ vor, so Gauselmann in einem am Montag ver?ffentlichten Statement.

Gauselmann begründet den juristischen Schritt:

Das umstrittene Gesetz sollte die ?nderungen des Glücksspielstaatsvertrags, insbesondere im Bereich der Sportwetten und des virtuellen Automatenspiels, im Landesrecht von Bremen umsetzen. Jedoch nutzte man diese Gesetzes?nderung, um bestehende Regularien für Spielhallen und Wettbüros zu versch?rfen und neue einzuführen. Das erkl?rte Ziel war es, das Glücksspielangebot in Bremen, mit Ausnahme der staatlichen Spielbanken, drastisch zu reduzieren.

Bremen habe nun bundesweit die strengste Regelung für Mindestabst?nde, so Gauselmann. Sie gelte auch für bestehende Betriebe, die im Falle einer Abstandsunterschreitung ?ausnahmslos schlie?en“ müssten.

?Willkürlicher Kahlschlag“

Der Glücksspiel-Konzern bem?ngelt zudem fehlende Transparenz. So werde bei Abstandskollisionen zwischen mehreren Gesch?ften ein schwer durchschaubares Auswahlverfahren angewendet. Dieses k?nnte schlussendlich dazu führen, dass die Zuteilung der Genehmigung per Auslosung erfolge.

In der Ankündigung fasst Gauselmann die Kritik zusammen:

Ein solcher willkürlicher Kahlschlag bei grundrechtlich geschützten und erlaubten Gewerbebetrieben stellt einen verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar.

Die vergr??erten Mindestabst?nde machten es Unternehmen laut Gauselmann zudem schwer, in Bremen geeignete Ausweichfl?chen zu finden. Dies komme einer verfassungs- sowie europarechtswidrigen Marktabschottung gleich.

Nach aktuellem Stand sind betroffene Betreiber in dem Stadtstaat nicht sofort von einer Schlie?ung bedroht. Nach Auskunft des Nordwestdeutschen Automaten-Verbands erfolge bis auf Weiteres eine Duldung. Der Verband gab darüber hinaus am Montag bekannt, dass das Bremer Verwaltungsgericht den Weiterbetrieb von Verbundspielhallen erlaubt habe.

Ob die von der Bremer Regierung erlassenen Restriktionen verfassungsgem?? sind, werden nun die Gerichte kl?ren müssen. Wie lange dies dauert, ist derzeit nicht abzusehen.