Hoffnung für Spielhallen: Bund und L?nder beschlie?en heute Corona-Lockerungen

Posted on: 06/05/2020, 12:05h. 

Last updated on: 06/05/2020, 12:05h.

Bund und L?nder wollen heute weitere Lockerungen der Einschr?nkungen aufgrund des Corona-Lockdowns beschlie?en. Entscheidungen über die Wiederer?ffnung von Casinos und Spielhallen werden die einzelnen Bundesl?nder voraussichtlich in Eigenregie treffen, zumal die L?nder bereits vereinzelt einige Lockerungen beschlossen haben.

Tafel, Kreideschrift
Dürfen die Spielhallen in Deutschland wiederer?ffnen? (Bild: pixabay.com)

Aus der Beschlussvorlage des Kanzleramts in Berlin geht hervor, dass für alle Bundesl?nder eine Obergrenze der Anzahl von Neuinfektionen festgelegt worden sei, die ausschlaggebend bei der Entscheidung etwaiger Lockerungen sei. Sollten pro 100.000 Einwohner mehr als 50 Neuinfektionen vorliegen, müssten sofortige Beschr?nkungsma?nahmen umgesetzt werden.

So hei?t es weiter in der Vorlage:

Ab einer gewissen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschr?nkungen reagiert werden.

Dürfen Casinos und Spielbanken wieder ?ffnen?

Sportfans und Sportwetten-Anbieter k?nnen erstmals aufatmen, denn der Bund sieht eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in der 1. und 2. Bundesliga vor. Geisterspiele ohne Zuschauer sollen entweder am 15. oder der 21. Mai stattfinden. Der genaue Termin soll heute beschlossen werden.

Was die Wiederinbetriebnahme der Glücksspielst?tten angeht, so soll dies in der Eigenverantwortung der L?nder liegen. Somit k?nnten die Regelungen in Bayern anders gestaltet werden als in Hessen, Berlin und Brandenburg.

Einen eigenen Weg in Bezug auf die Wiederer?ffnung von Glücksspielst?tten ist die Landesregierung im Saarland bereits gegangen. Spielhallenbetreiber durften am Montag unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorgaben ihre und zumindest einen eingeschr?nkten Betrieb wiederaufnehmen.

Neben der Aufnahme des Spielhallen-Betriebs entscheiden die L?nder auch über die Wiederer?ffnung au?erschulischer Bildungseinrichtungen, Gastronomiebetriebe, Hotels, Dienstleistungsbetriebe im Bereich der K?rperpflege, Theater und Konzerth?user, Sport- und Schwimmanlagen sowie Prostitutionsst?tten.

?Keine Gefahr durch Spielhallen

Der Fachverband Spielhallen (FSH) ist davon überzeugt, dass durch die Inbetriebnahme der Spielst?tten keine Gefahr bestehe. Au?erdem dürften diese nicht anders behandelt werden als Unternehmen des Einzelhandels oder personennaher Dienstleistungen.

Zur Untermauerung seiner Aussage habe der FSH ein Gutachten bei Prof. Dr. med. Bernhard C. Meyer von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) eingeholt.

Auf Grundlage dieses Gutachtens ?u?erte der FHS:

Prof. Dr. Meyer gelangt nach eingehender Analyse der Risiken aus dem Betrieb von Spielhallen zu dem wissenschaftlich begründeten Ergebnis, von Spielhallen gehe keine besondere Gefahr für eine Ausbreitung von Covid-19 aus.

Weiterhin lie?en sich die empfohlenen Schutzma?nahmen in Spielhallen gut umsetzen. Es bleibt nun abzuwarten, wie die heutige Entscheidung ausfallen wird.