Italien: Wird die neue Steuer für Buchmacher aufgehoben?

Posted on: 18/11/2020, 04:36h. 

Last updated on: 18/11/2020, 04:36h.

Mit einem am Montag gef?llten Urteil des Regionalen Verwaltungsgerichts (TAR) von Latium wird die erst im Juli beschlossene Sondersteuer von 0,5 % auf die Bruttoeinnahmen von Wettanbietern vorerst pausiert. Dies hat gestern das Branchenmagazin für Sport und Gaming AGIMEG berichtet [Seite auf Italienisch].

Blauer Fu?ball mit italienischer Flagge
Gericht pausiert Sondersteuer für Italiens Buchmacher (Bild: Culturaidentita.it/Creative Commons)

Die Steuer war im Rahmen des sogenannten ?Neustart-Dekretes“ (Decreto Rilancio) beschlossen worden. Buchmacher sollten durch zus?tzliche Steuerabgaben von 50 Mio. Euro j?hrlich dazu beitragen, den Wiederaufbau der von der Corona-Pandemie gebeutelten Sportindustrie mitzufinanzieren. Die Wettanbieter reagierten darauf mit Unverst?ndnis.

Klage von Buchmacher BetFlag erfolgsversprechend

Wie AGIMEG erkl?rt, sei die nun erfolgte Entscheidung, die Steuer zu pausieren, das vorl?ufige Ergebnis einer Klage des italienischen Sportwetten-Unternehmens BetFlag S.p.A gegen die italienische Zollverwaltungsbeh?rde (AGM).

Laut dem Unternehmen sei die neue Steuer aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar, obwohl die AGM die Regelungen im September zu Gunsten der Buchmacher modifiziert und den Bereich der Wettb?rsen (Betting Exchange) von der Steuerpflicht ausgenommen habe.

Online-Webseiten für Wettb?rsen gewinnen weltweit an Beliebtheit. Anders als im Bereich der traditionellen Sportwetten, wetten die Teilnehmer nicht gegen den Buchmacher, sondern untereinander. Die Wettquoten variieren daher stark von denen der gew?hnlichen Sportwetten mit festen Quoten. Die Betreiber der Plattform verwalten dabei zwar alle Ein- und Auszahlungen, behalten selbst jedoch nur eine geringe Provision ein. Die italienische Wettsteuer stellte die Anbieter daher vor ein gro?es Problem. Sie sollten Steuern auf ihre Gesamtbruttoeinnahmen zahlen, obwohl der Gro?teil davon an die Kunden zurückflie?t. Die Steuer h?tte daher die H?he der tats?chlichen Nettoeinnahmen übertroffen.

Das Gericht habe dem Buchmacher nun Recht gegeben, dass die Sondersteuer noch immer eine potenziell zu gro?e wirtschaftliche Belastung sei. BetFlag entgehe somit der kurz bevorstehenden Zahlung der ersten Rate, die am 30. November f?llig geworden w?re.

Endgültige Entscheidung steht noch aus

Allerdings bedeute dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht, dass die Steuer grunds?tzlich abgeschafft werde. Am 2. Dezember werde eine zweite Anh?rung in der Angelegenheit stattfinden. Es bedürfe weiterer Daten und Beweise, um zu belegen, dass die Steuer tats?chlich eine unzumutbare Belastung darstelle.

So hei?t es im Urteil von Montag:

Zweck dieser Entscheidung ist nicht, dem abschlie?enden Urteil vorauszueilen, sondern einem vorschnellen und irreversiblen Urteil vorzubeugen […] Aus diesem Grund müssen die Folgen des Urteils unter Betrachtung der gegens?tzlichen Interessen der beiden Parteien beurteilt und die m?glichen Sch?den berechnet werden.

Es müsse somit abgewogen werden, ob der Schaden für die Buchmacher durch die Steuer gr??er sei als die finanziellen Einbu?en für die Gegenseite, der durch den Wegfall der Steuer entst?nden.