Mangelnder Jugend­schutz: Euro­p?ische Glücks­spiel-Anbieter verwarnt

Posted on: 22/12/2022, 10:15h. 

Last updated on: 22/12/2022, 10:49h.

Europ?ische Glücksspielbeh?rden haben in den letzten Jahren beim Thema Jugendschutz kontinuierlich strengere Regeln für Glücksspiel-Unternehmen erlassen. Dies bekommen nun mehrere Anbieter in den Niederlanden und Gro?britannien zu spüren. Sie wurden in dieser Woche wegen diverser Verst??e von den staatlichen Kontrolleuren beider L?nder verwarnt.

Logos KSA und ASA
Die Glücksspiel-Anbieter wurden von zwei Beh?rden verwarnt (Bilder: KSA, ASA)

Bei den Verfehlungen der Glücksspiel-Unternehmen geht es zum einen um die Nichtbefolgung von Richtlinien, die die britische Werbeaufsicht ASA vor Kurzem für einen besseren Jugendschutz eingeführt hat. In den Niederlanden wiederum handelt es sich um an junge Spieler gerichtete Treueprogramme von Online-Glücksspiel-Anbietern.

Kein Treueprogramm für junge Spieler

Am Montag verwarnte die niederl?ndische Glücksspielbeh?rde zwei Glücksspiel-Betreiber. Die Kansspelautoriteit (KSA) wirft den Unternehmen in einer Erkl?rung den übertriebenen Einsatz von Kundenbindungsprogrammen vor.

Die KSA moniert, dass sich die an sich legalen Treueprogramme der Betreiber an alle Spieler richteten. Diese Art der Werbema?nahme sei jedoch erst für Spieler ab 24 Jahren legal.

In einem Statement betont die Glücksspielbeh?rde:

Die KSA achtet streng darauf, dass sich die Anbieter mit ihren Werbema?nahmen, z. B. Treueprogrammen, nicht an junge Erwachsene wenden. Wenn die Anbieter dies tun, riskieren sie Vollstreckungsma?nahmen der KSA.

Die namentlich nicht genannten Anbieter h?tten laut KSA unterschiedlich auf die Kritik reagiert. W?hrend ein Unternehmen das Angebot umgehend eingestellt habe, sei der andere Betreiber der Aufforderung erst nach einer Sanktionsdrohung seitens der Beh?rde nachgekommen.

Jugendschutz-Werbeversto? in Gro?britannien

In Gro?britannien war es der Sportwetten-Anbieter Ladbrokes, der den Unmut der Werbeaufsicht [Seite auf Englisch] hervorrief. Dabei geht es um einen Post, den der Buchmacher im Oktober auf Twitter verbreitet hatte. In diesem waren diverse aktive Premier-League-Spieler abgebildet worden.

Laut der von der ASA im Oktober eingeführten Richtlinien für Glücksspiel-Werbung ist die Verwendung von bekannten Sportlern oder anderen prominenten Pers?nlichkeiten zu Werbezwecken untersagt. Als Grund gab die ASA an, dass diese Art der Werbung auch für Minderj?hrige von Interesse sei. Folglich habe der Tweet gegen das Verbot versto?en.

Ladbrokes verteidigte den Social-Media-Post. Dieser sei auf einer Seite zu sehen gewesen, die Nutzer erst nach der Erkl?rung ihrer Vollj?hrigkeit h?tten betreten k?nnen. Zudem h?tten interne Auswertungen belegt, dass der Tweet zwar über 50.000-mal aufgerufen worden sei, sich darunter jedoch keine Nutzer unter 20 Jahren befunden h?tten.

Wie auch in den Niederlanden unterlie? es die britische Aufsichtsbeh?rde, eine Strafe gegen den Betreiber auszusprechen. Allerdings dürften sich die Glücksspiel-Unternehmen darüber im Klaren sein, dass sie in Zukunft bei ?hnlichen Verst??en vielleicht nicht erneut ohne Sanktionen davonkommen werden.