Liechtenstein: Regierung spricht sich gegen Casino-Moratorium aus

Posted on: 09/10/2019, 02:27h. 

Last updated on: 10/10/2019, 08:23h.

Die Liechtensteiner Regierung hat sich im Rahmen der gestrigen Sitzung gegen ein Moratorium für die Bewilligung neuer Spielbanken im Fürstentum ausgesprochen und beantwortete damit den im April 2019 von mehreren Abgeordneten eingereichten Antrag ?für eine gr??envertr?gliche Casino-Landschaft Liechtenstein“.

Regierungsgeb?ude Vaduz
Liechtensteiner Regierung entscheidet sich gegen ein Spielbanken-Moratorium. (Bild: wikimedia.org, Presse- und Informationsamt Vaduz)

In dem Postulat wurde die Regierung aufgefordert, neben einem Bewilligungsmoratorium auch m?gliche alternative Ma?nahmen zu prüfen, um die Anzahl der Spielbanken in Liechtenstein einzuschr?nken.

Weiterhin sollte über eine m?gliche Zweckbindung der Geldspielabgaben sowie über den Austausch von Sperrlisten mit den benachbarten Staaten entschieden werden.

Ein Moratorium verst??t gegen geltendes Recht

In ihrer gestern ver?ffentlichten Stellungnahme antwortete die Liechtensteiner Regierung, dass ein Moratorium für die Zulassung neuer Spielbanken aufgrund der geltenden Rechtslage nicht m?glich sei.

In dem Antwortschreiben hei?t es:

?Im geltenden GSG gibt es im Spielbankenbereich keine gesetzliche Grundlage für ein Moratorium. Im Gegenteil ist nach Art. 9 GSG i.V.m. Art. 3 SPBV eine Bewilligung zu erteilen, wenn die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. […] Die Beh?rde erteilt nach Art. 14 GSG die Bewilligung und verfügt, anders als bei der Erteilung einer Konzession, über keinen Ermessensspielraum. Ein Moratorium würde demnach dem Gesetz und dem in der Verfassung verankerten Legalit?tsprinzip widersprechen.“

Aus diesem Grunde k?nne eine von den Postulanten angestrebte Eingrenzung der Anzahl der Spielbanken nicht erreicht werden, sollte Liechtenstein am liberalen Zulassungssystem weiterhin festhalten.

Es bestehe sogar ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Bewilligung, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen erfülle. über den wirtschaftlichen Erfolg der Spielbanken soll der Markt und nicht der Staat entscheiden. Ein Moratorium und die damit einhergehende ?nderung der Rechtslage halte die Regierung nicht für zielführend.

Darüber hinaus seien die derzeitigen Anforderungen an die Spielbanken-Betreiber hinsichtlich des Eigenkapitals, der Anforderungen an das Management sowie des Personals ausreichend, um den Risiken, die mit dem Betrieb einer Spielbank in Verbindung stünden, zu begegnen.

Alternative Ma?nahmen zur Eingrenzung der Spielbanken-Anzahl

In ihrem schriftlichen Antrag ersuchten die Abgeordneten die Prüfung alternativer Ma?nahmen zur Einschr?nkung der Spielbanken-Anzahl. Im September unterbreitete die Partei Freie Liste den Vorschlag einer Erh?hung der Geldspielabgaben, welcher zum jetzigen Zeitpunkt keine Zustimmung fand.

Weitere überprüfte alternative Ma?nahmen:

  • Einführung eines Rauchverbots
  • Anpassungen der Werbebestimmungen
  • Einschr?nkung der ?ffnungszeiten
  • Erh?hung der Betriebszeiten für Tischspiele
  • Erh?hung des Verh?ltnisses der Anzahl Tischspiele zur Anzahl der Geldspielautomaten
  • Begrenzung der Einsatzh?he
  • Begrenzung der Anzahl und H?he der Jackpots

Die Regierung erachte es als fraglich, ob die aufgeführten alternativen Ma?nahmen den Markteintritt weiterer Spielbanken verhindern k?nnten. Vielmehr treffe ein Rauchverbot die bereits existierenden Betreiber sehr hart und ziehe vergleichbare Ma?nahmen in der gesamten Gastronomie-Branche nach sich.

Spielautomaten, Spielhalle, Casino
Rauchverbote und Einsatzbeschr?nkungen nicht vorgesehen. (Bild: pixabay.com)

Aktuell gebe es in den Casinos abgetrennte Raucherbereiche und nach Ansicht der Regierung liege es in der Eigenverantwortung der G?ste, ob sie den Raucherbereich betreten wollten.

Was die ?nderung der ?ffnungszeiten und eine ?nderung der Anzahl der Tischspiele betreffe, so h?tten die Spielbanken sich den Bedürfnissen der Kunden angepasst. Daher beabsichtige die Regierung, an der derzeitigen Regelung festzuhalten.

Auch eine Limitierung der Eins?tze beim Automatenspiel sei nicht zielführend, da es ohnehin nur wenige Automaten gebe, die einen Maximaleinsatz von 50 CHF zulie?en.

Sollten die Rahmenbedingungen versch?rft werden, k?nnte dies die Einschr?nkung der unternehmerischen Freiheit bedeuten. Von einer ?nderung sehe die Regierung daher zum jetzigen Zeitpunkt ab.

Zweckbindung der Geldspielabgaben und Sperrlisten

In dem eingereichten Antrag wurde die Regierung auch dazu aufgefordert, Optionen einer Zweckbindung der Geldspielabgaben aufzuzeigen. So k?nnten die Mittel beispielsweise in soziale Projekte flie?en.

Allerdings wurde auch dies abgelehnt, da eine Zweckbindung die finanzpolitische Flexibilit?t einschr?nke, denn mitunter seien Anpassungen aufgrund sich ver?ndernder Bedürfnisse erforderlich. Die grunds?tzlichen überlegungen hinsichtlich des Finanzhaushalts w?gen mehr als ein positiver kommunikativer Effekt, den die Zweckbindung der Geldspielabgaben mit sich bringe.

Was den Austausch der Sperrlisten betreffe, sei die Regierung bereits aktiv geworden und habe entsprechende Schritte eingeleitet, indem Kontakt zur Schweiz aufgenommen worden sei.

Gesperrte Spieler in der Schweiz seien somit automatisch auch in Liechtenstein gesperrt und umgekehrt. Ein konkretes Gespr?ch der deutschsprachigen Aufsichtsbeh?rden zur Durchführung des Austausches besagter Sperrlisten sei bereits für Ende Oktober 2019 geplant.

Die Antragsteller befürchteten durch die Errichtung weiterer Spielbanken durch erh?htes Verkehrsaufkommen m?gliche Ruhest?rungen in Wohngebieten. Die Erteilung einer Baugenehmigung obliege aber den Gemeinden.

Bezugnehmend auf die gestrige Stellungnahme der Regierung k?nnte der Er?ffnung neuer Spielbanken nichts mehr im Wege stehen.