Niederlande erh?hen Online-Glücksspiel­steuer um 11,4 %

Posted on: 25/06/2021, 11:00h. 

Last updated on: 25/06/2021, 12:45h.

Am 1. April trat in den Niederlanden ein neues Glücksspielgesetz in Kraft, das den Online-Glücksspielmarkt zum 1. Oktober dieses Jahres neu reguliert. Nun kündigte die Regierung an, die Online-Glücksspielsteuer im Zuge der Umstellung erh?hen zu wollen.

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Die niederl?ndische Regierung führt h?here Kosten für die Anhebung an. (Bild: Pixabay/Bruno)

Die Festlegung der neuen Abgabes?tze bedeutet für die Online-Anbieter eine Anhebung des Umsatzsteuersatzes von derzeit 1,75 % auf 1,95 %. Dies entspricht einer Zunahme der Steuerbelastung um 11,4 %.

Mit der erh?hten Glücksspielabgabe beschreiten die Niederlande den gleichen Weg, den Nachbar Deutschland jüngst eingeschlagen hat. Dort beschloss der Bundestag am vergangenen Mittwoch eine neue Glücksspielsteuer für Online-Anbieter. Diese müssen mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli eine Umsatzabgabe von 5,3 % auf virtuelle Automatenspiele und Online-Poker entrichten. Neben Oppositionspolitikern hatten auch Branchenvertreter das Vorgehen scharf kritisiert.

Die Erh?hung soll jedoch nicht auf das Online-Glücksspiel beschr?nkt sein. Die Regierung plant, den Steuersatz für Lotterien und terrestrische Casinos ebenfalls anzuheben, wenn auch in geringerem Umfang.

Zugleich sollen die Lizenzgebühren für Anbieter von 48.000 Euro auf 28.000 Euro sinken. Die Betreiber von Online-Glücksspiel blieben hiervon jedoch unberührt. Sie müssten auch weiterhin den bislang f?lligen Betrag von 48.000 Euro entrichten. Die Regierung rechnet damit, bis Anfang Oktober rund 35 Lizenzen für das Online-Glücksspiel zu vergeben.

H?here Ausgaben und Pr?vention

Als Grund für die Erh?hung gibt die Regierung wachsende Kosten an. Um den ab Herbst ausgeweiteten Markt wirksam kontrollieren zu k?nnen, komme auf die Glücksspielbeh?rde Kansspelautoriteit (KSA) ein gesteigerter personeller und finanzieller Aufwand zu.

In einem Regierungsstatement hei?t es dazu:

Die Glücksspielabgabe ist seit ihrer Einführung am 1. April 2012 nicht an die Preisinflation und die Lohnkostenentwicklung angepasst worden. Dies hat zur Folge, dass die Abgabebetr?ge und -s?tze nicht mehr ausreichen, um die Kosten der KSA im Rahmen der Aufsicht und Vollstreckung zu decken.

Die Lizenzierungs- und Verwaltungskosten seien h?her ausgefallen als bei Verabschiedung des Gesetzes h?tte prognostiziert werden k?nnen. Dies mache die Erh?hung n?tig. Sie werde für die kommenden zehn Jahre Bestand haben.

Die Zusatzeinnahmen sollen nach Willen der Regierung nicht nur der KSA zugutekommen. Demnach sollen 25 % von ihnen direkt in einen Fonds zur Spielsuchtpr?vention eingezahlt werden. Damit wolle die Regierung ihre Bemühungen um einen umfassenden Spielerschutz weiter st?rken.