Niederlande verh?ngen 6,8 Mio. EUR Geldstrafe gegen GoldWin

Posted on: 31/10/2023, 08:19h. 

Last updated on: 31/10/2023, 08:19h.

Die niederl?ndische Glücksspielaufsicht Kansspelautoriteit (KSA) hat gegen den Glücksspielanbieter GoldWin Limited eine Geldstrafe in H?he von knapp 6,8 Mio. EUR verh?ngt. Die KSA wirft dem Unternehmen illegales Glücksspiel vor.

Geldstrafe
Die Niederlande gehen mit hohen Geldstrafen gegen illegales Glücksspiel vor. (Bild: Pixabay/Gerd Altmann)

So sollen niederl?ndische Spieler Zugriff auf ein Online-Casino von GoldWin gehabt haben, obwohl der Betreiber hierfür keine Lizenz im Land besitze.

Fehlende Netzsperren und Altersüberprüfung

Kontrolleure der KSA, so erkl?rt diese in einer Pressemitteilung, h?tten sich auf der Webseite westcasino.com anmelden k?nnen. Es seien keine technischen Ma?nahmen, wie zum Beispiel Netzsperren, vorhanden gewesen, die die Teilnahme von Spielern aus den Niederlanden verhindern. Darüber hinaus sei das Alter der teilnehmenden Spieler nicht überprüft worden.

Die 6,8 Mio. EUR hohe Strafe ist nicht die einzige, die die KSA jüngst wegen illegalen Glücksspiels in den Niederlanden verh?ngte. Ebenfalls am Montag erkl?rte die Beh?rde in einer Pressemitteilung, den Glücksspielbetreiber MKC Limited mit einem Bu?geld in H?he von 900.000 EUR belegt zu haben. Das Unternehmen verfügt über eine Lizenz in Malta, nicht jedoch in den Niederlanden.

Auch die Online-Glückspielseiten der MKC Limited seien nicht durch Netzsperren für niederl?ndische Spieler blockiert worden. Hinzu komme, dass der Anbieter keine Altersverifizierung durchgeführt habe. Somit sei es minderj?hrigen Spielern m?glich gewesen, am Online-Glücksspiel des Betreibers teilzunehmen.

Für GoldWin dürfte die Strafe von 6,8 Mio. EUR nicht g?nzlich unerwartet kommen. Bereits im Januar erhielt der in Cura?ao lizenzierte Betreiber eine Warnung der KSA sowie eine Aufforderung, sein in den Niederlanden illegales Angebot zu stoppen. Nachdem die Seite des Anbieters daraufhin in den Niederlanden noch immer besucht werden konnte, erteilte ihm die KSA eine Unterlassungsverfügung.

Auf diese Anordnung hin habe GoldWin sein Angebot in den Niederlanden zwar gestoppt, das hindere die KSA aber nicht an der Erteilung eines Bu?geldes. KSA-Vorsitzender René Jansen erkl?rte:

Mit einer Unterlassungsverfügung k?nnen wir illegalen Angeboten oft schnell Einhalt gebieten. Das bedeutet nicht, dass zuvor begangene illegale Aktivit?ten damit aus dem Blickfeld verschwinden: Sie k?nnen immer noch geahndet werden.

Die H?he der nun verh?ngten Strafe sei auf Grundlage des Umsatzes festgelegt worden, den das Unternehmen sch?tzungsweise mit niederl?ndischen Spielern machen konnte. Sein scharfes Vorgehen gegen nicht für den niederl?ndischen Markt lizenzierte Anbieter und Verst??e gegen die Glücksspielgesetze setzt die Glücksspielbeh?rde des Landes somit fort.