D?nische Glücksspielaufsicht mahnt Anbieter zur Einhaltung der Werbe-Richtlinien

Posted on: 02/07/2020, 04:35h. 

Last updated on: 02/07/2020, 04:35h.

Die d?nische Glücksspielaufsicht Spillemyndigheden hat ihre Lizenznehmer am Mittwoch mit einem neuerlichen Leitfaden an ihre Pflicht zum verantwortungsvollen Glücksspiel-Marketing erinnert [Seite auf Englisch].

Spillemyndigheden Logo auf Casino Chips
D?nermarks Lizenznehmer müssen strikte Werbe-Regeln beachten (Bild: Spillemyndigheden.dk)

Das Hauptaugenmerk des Leitfadens liegt auf der korrekten Platzierung von Warnhinweisen und Logos in Print- und Online-Medien. Wie die Beh?rde erkl?rt, hielten sich nicht alle Anbieter an die diesbezüglich geltenden Richtlinien.

Die neuen Mindestanforderungen für die Gestaltung jedweder Glücksspielwerbung umfassen die folgenden Punkte:

  • Werbung muss einen unmissverst?ndlichen Altershinweis enthalten. Dieser kann je nach Glücksspiel mit ?18+“ oder ?16+“ dargestellt werden.
  • Das Logo der Spillemyndigheden muss gut sichtbar in der Werbung erscheinen, um darauf hinzuweisen, dass es sich um ein legales Angebot handelt.
  • Die Telefonnummer von StopSpillet, der offiziellen Informationsstelle für Menschen, die sich um ihr Spielverhalten sorgen, muss in der Werbung enthalten sein.
  • Das Logo des ROFUS, des nationalen Selbstausschlussregisters, muss gut erkennbar platziert werden.

Die Beh?rde weist daraufhin, dass es im Falle des ROFUS nicht ausreiche, allein das Logo oder das Wort ?ROFUS“ in der Werbung zu platzieren. Diese müssten von einem erkl?renden Hinweis begleitet werden, dass Spieler sich dort auf eigenen Wunsch hin vom Glücksspiel ausschlie?en lassen k?nnen.

Ebenso sei es verboten, graphische ?nderungen an den Logos der Spillemyndigheden, StopSpillet oder ROFUS vorzunehmen. Proportionen und Farben müssten dem Original gleichen. Deshalb sei keine Werbung in Schwarz-Wei? erlaubt.

Hinweis auf Ausschluss von Werbung

Die Vorgaben müssten ausnahmslos eingehalten werden, wenn die Werbefl?che als ?unbegrenzt“ anzusehen sei, also wenn dem Werbenden genügend Platz und Gestaltungsfreiraum zur Verfügung st?nden. Dies betreffe die Webseiten und Apps der Anbieter, E-Mails, Social-Media, TV-Werbung, gedruckte Werbeplakate und Sponsoring-Werbung.

Ausnahmen dürfe es bei Werbefl?chen mit ?begrenztem Platz“ geben. Hierbei handle es sich beispielsweise um SMS, Radio-Werbung, Push-Nachrichten und Merchandise-Artikel (bspw. kleine Verkaufsprodukte von Fu?ballvereinen).

Spieler müssten zudem in jedem Fall darauf hingewiesen werden, dass ein Ausschluss von gezielter personenbezogener Werbung jederzeit m?glich sei. Diese Option hatte die Beh?rde erst im Januar dieses Jahres eingeführt.

So k?nnen sich Spieler über die Webseite des ROFUS nicht nur vom Glücksspiel selbst ausschlie?en, sondern zus?tzlich oder stattdessen angeben, keinerlei Werbung erhalten zu wollen.