Urteil in Ludwigsburg: Spielhallen­techniker unterschlugen 695.000 Euro

Posted on: 25/02/2020, 04:27h. 

Last updated on: 25/02/2020, 04:27h.

Das Amtsgericht Ludwigsburg verurteilte gestern drei ehemalige Angestellte einer Spielhallenkette zu Bew?hrungs- und Geldstrafen. Die M?nner, die für die technische überwachung und Leerung von Spielautomaten zust?ndig waren, hatten Gelder in H?he von knapp 700.000 Euro unterschlagen.

Goldene Justitia-Statue
Drei ehemalige Spielhallentechniker mussten sich in Ludwigsburg wegen Unterschlagung vor Gericht verantworten (Quelle:pixabay/pixel2013)

695.000 Euro aus Spielautomaten gestohlen

In Ludwigsburg mussten sich drei ehemalige Mitarbeiter eines Spielhallenbetreibers vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte den M?nnern im Alter von 49 bis 56 Jahren Untreue in über 30 F?llen vorgeworfen.

Sie sollen zwischen 2016 und 2018 regelm??ig Gelder aus Spielautomaten, für deren technische Betreuung sie zust?ndig waren, entwendet haben. Insgesamt soll sich der Schaden auf über 695.000 Euro belaufen.

2018 gab es in Deutschland 8.836 konzessionierte Spielhallenstandorte. Das legale Angebot umfasste 143.525 Geldspielger?te. Dies entspricht einem ungef?hren Rückgang von 2 % zum Jahr 2014. Durch das Inkrafttreten rechtlicher Neuerungen ist mit einem weiteren Sinken der Zahlen zu rechnen.

Das Amtsgericht verurteilte zwei der Angeklagten zu Bew?hrungsstrafen von 24 bzw. 15 Monaten. Der dritte Beschuldigte muss wegen Beihilfe eine Geldstrafe entrichten.

Buchhalterin kam Trio auf die Schliche

Der als Zeuge geladene Gesch?ftsführer der Spielhallenkette hatte sich vor Gericht schwer entt?uscht vom Verhalten seiner Mitarbeiter gezeigt. Er gab an, dass die Techniker weitestgehend unabh?ngig und eigenverantwortlich t?tig gewesen seien:

Herr Z. hat schon zehn Jahre für uns gearbeitet. Die anderen sieben und acht Jahre. Das war ein absolutes Vertrauensverh?ltnis.

Ans Licht gekommen waren die Unterschlagungen, als eine neue Mitarbeiterin im Sommer 2018 Auff?lligkeiten in der Buchhaltung bemerkte.

Vor Gericht hatte die Frau angegeben, dass gelegentliche Abweichungen zwischen den Abrechnungen der Techniker, die auch für die Leerung der Ger?te zust?ndig seien, und dem tats?chlichen Bestand nicht au?ergew?hnlich seien. Zumeist lie?en sich die Fehler schnell aufkl?ren. Im Fall der nun verurteilten Mitarbeiter seien die Diskrepanzen aber so massiv gewesen, dass sie ihnen nachgegangen sei.

Bei der anschlie?enden polizeilichen Vernehmung hatte der Hauptangeklagte zugegeben, mindestens 30.000 Euro der Automatengelder in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Im Verlauf des Prozesses war er hiervon wieder abgewichen:

Ebenso wie seine Komplizen hatte er vergeblich versucht, die Fehlbetr?ge mit m?glichen Abrechnungsfehlern oder etwaiger Manipulation der Ger?te zu erkl?ren. Das Gericht lie? sich davon jedoch nicht beeindrucken