Verwaltungsgericht Darmstadt ?u?ert sich zum Stopp der Konzessionsvergabe für Sportwetten

Posted on: 09/04/2020, 12:53h. 

Last updated on: 09/04/2020, 01:05h.

Vor Kurzem stoppte das Verwaltungsgericht Darmstadt die Konzessionsvergabe für Sportwetten in Deutschland. Nun hat sich das Gericht erstmals zu den Gründen seiner Entscheidung ge?u?ert.

Eine Frau mit Kopf in der Hand
Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt bereitet Buchmachern Kopfzerbrechen. (Quelle: Pixabay)

In einer am Montag ver?ffentlichten Presseerkl?rung hei?t es, dass die Kammer der Antragstellerin in wesentlichen Punkten gefolgt sei, da diese erfolgreich vorgetragen habe, dass die ?verankerten Ma?st?be für ein transparentes und nicht diskriminierendes Vergabeverfahren nicht gew?hrleistet“ seien.

Deutscher Sportwettenverband zeigt sich entt?uscht

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) hatte die Entscheidung kurz nach Bekanntwerden kritisiert. Lizenzantragsteller müssten nun noch l?nger auf eine deutsche Sportwettenlizenz warten. DSWV-Pr?sident Mathias Dahms sagte, dass der Beschluss ein ?schwerer Schlag“ für die Verbandsmitglieder sei.

Um welche Ma?st?be geht es dem Gericht?

Laut Pressestelle des Verwaltungsgerichts Darmstadt habe sich aus den vorliegenden Unterlagen ergeben, dass das Vergabeverfahren ?bereits jetzt nicht diskriminierungsfrei verlaufen sei.“

Das Regierungspr?sidium Darmstadt, welches mit dem Antragsverfahren betraut worden ist, habe zwar im Sommer 2019 bekannte Sportwettenbetreiber über das Vergabeverfahren informiert und zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, dies aber bei anderen Betreibern vers?umt.

So h?tten ?damals nicht aktive Anbieter“ aus EU-Mitgliedstaaten kaum erkennen k?nnen, dass die Beh?rde auf ihrer Webseite Informationsmaterial zum Vergabeverfahren bereitstellt.

Auch über die Ma?st?be zur Reduzierung einer obligatorischen Sicherheitsleistung in H?he von fünf Millionen Euro habe das Regierungspr?sidium Darmstadt nicht ausreichend informiert, wie die Pressestelle zur Entscheidung des Gerichts ausführt:

?Durch die frühzeitigen Hinweise auf das geplante neue Konzessionsverfahren seien für die bereits am Markt t?tigen Anbieter deutliche Vorteile entstanden. Darüber hinaus stelle sich das Konzessionsverfahren auch deshalb als nicht diskriminierungsfrei bzw. transparent dar, weil das Regierungspr?sidium Darmstadt auf Anfrage potenzieller Interessenten darauf hingewiesen habe, dass man einen Antrag auf Verringerung der im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Sicherheitsleistung in H?he von fünf Millionen Euro stellen k?nne, ohne mitzuteilen, nach welchen Ma?st?ben diese Reduzierung erfolgen k?nne.

An Transparenz mangele es dem Verfahren auch deshalb, weil kein ?einheitlicher Zeitpunkt“ für einen Markteintritt aller Lizenznehmer bestimmt worden sei. Ferner bliebe ein ?Glücksspielkollegium“ der L?nder in den Vergabeprozess eingebunden. Die Aufgabe dessen Mitglieder sei allerdings nicht transparent.

Ob und wann das Lizenzvergabeverfahren fortgesetzt werden kann, k?nnte davon abh?ngen, ob eine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgericht in Kassel erhoben wird und Erfolg haben würde.