\u201eDer Inhalt dieses Leitfadens ist von besonderer Bedeutung f\u00fcr Unternehmen mit Sitz in Malta und Niederlassung im Vereinigten K\u00f6nigreich oder Unternehmen mit Sitz im Vereinigten K\u00f6nigreich, die Dienstleistungen und Lieferungen in Malta erbringen. Au\u00dferdem werden \u00dcbergangsma\u00dfnahmen aufgef\u00fchrt, die die Betreiber [auf den Brexit, Anmerkung der Redaktion<\/em>] vorbereiten und so regulatorische St\u00f6rungen vermeiden\u201c.<\/p><\/blockquote>\nLeitfaden legt besonderen Wert auf Bestimmung 10 und 22<\/h2>\n
Der ver\u00f6ffentlichte Leitfaden hebt zwei Punkte der maltesischen Gl\u00fccksspielverordnung hervor, die f\u00fcr britische Unternehmen besonders relevant sein k\u00f6nnten.<\/p>\n
Gem\u00e4\u00df Bestimmung 10 der maltesischen Gl\u00fccksspielverordnung m\u00fcsse ein Lizenzinhaber innerhalb des europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums ans\u00e4ssig sein. Dies sei nach einem EU-Austritt der Briten nicht mehr gew\u00e4hrleistet. Der Leitfaden gibt daher vor, dass die Betreiber verpflichtet seien, die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um diese Anforderung auch nach dem 31. Oktober zu erf\u00fcllen.<\/p>\n
Es bestehe jedoch die Option, g\u00fcltige Lizenzen auf ein anderes Unternehmen innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe zu \u00fcbertragen oder die Domizilierung des Unternehmens zu ver\u00e4ndern, solange die neue Lizenz innerhalb der EU \u00fcbertragen werde.<\/p>\n
Auch Bestimmung 22 wird im Leitfaden hervorgehoben. Diese sieht vor, dass EU lizenzierte Anbieter, die aktuell nicht auf Malta lizenziert sind, dennoch im Land operieren k\u00f6nnen, sofern die \u00fcber die Lizenz eines anderen EU-Landes verf\u00fcgen. Es m\u00fcsse davon ausgegangen werden, dass britische Anbieter diese Regelung nach dem 31. Oktober wahrscheinlich nicht mehr erf\u00fcllen k\u00f6nnten.<\/p>\n
Zwar werde s\u00e4mtlichen Lizenz-Haltern eine 12-monatige \u00dcbergangsfrist zur Niederlassung im europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum zur Verf\u00fcgung stehen, dennoch r\u00e4t die MGA Anbietern dazu, Ma\u00dfnahmen schon jetzt zu ergreifen.<\/p>\n
Diese w\u00fcrden z. B. die Beantragung einer Lizenz bei der MAG oder die Beantragung einer Annerkennungsnotiz auf der Grundlage einer EU-Lizenz eines anderen Landes beinhalten.<\/p>\n